Liebe EF - Freunde!
Laut Oö. SDLG 2012 i.d.g.F. ist das Bewerben von NF in OÖ. verboten; eine Ausübung von NF ist jedoch nicht verboten und untersagt.
Leider jedoch nehmen einige LH - Betreiber in Oö. dieses Gesetz zum Anlass und Verbieten den SW`s die Ausübung von NF. Dies finde ich nicht gerechtfertigt weil dies § 216 StGB entspricht.
Liebe Grüße
Peter