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Gast
(Gelöschter Account)
ich sag mal, die Polizei geht davon aus, daß Herr Hinz und Herr Kunz dieseParagraphen einfach gar nicht kennen, und somit glauben, das Eintreten der Wohnungstüre wird schon in Ordnung sein
Ich sag dir, dass Hinz und Kunz das WPG kennen und es sicher nicht dazu kommen wird, dass jemanden die Tür eingetreten wird, weil er eine Dame zu sich eingeladen hat.
Und wenn doch, wünsch ich den betreffenden Polizisten viel Spaß...
Was bitte ist jetzn das Problem, dass du mir sagst in welchem Paragraphen des WPG du eine Beweislastumkehr für den Freier siehst?