Privat Diverses Melli

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"Rücktrittsrecht", "Kostenpflicht" usw....

"Wenn" und "Aber" dieser Art sind hier nutzlos! Schon die Startseite, an der nicht vorbei kommt, wer sich anzumelden gedenkt, enthält überdeutlich die (dann) anfallenden Kosten (für 30 Tage).

Und nun die AGB lesend oder nicht, es sei dem potentiellen Kunden überlassen, ist in jedem Fall aber ratsam. Auch diesen ist noch einmal deutlich zu entnehmen, welche Kosten im Vertragsfall auf den Kunden zukommen.

Ebenso (in Normalschrift) ausgeführt sind die Angaben zum Widerrufsrecht. Dass es gleichsam beschränkt wird, ist geradezu typisch für auch solche Seiten, zudem nachvollziehbar und eben nicht automatisch unwirksam, nur weil es einigen Leuten nicht in den Kram passen könnte.
 
Ebenso (in Normalschrift) ausgeführt sind die Angaben zum Widerrufsrecht. Dass es gleichsam beschränkt wird, ist geradezu typisch für auch solche Seiten, zudem nachvollziehbar und eben nicht automatisch unwirksam, nur weil es einigen Leuten nicht in den Kram passen könnte.

Kannst das auf deutsch auch übersetzen?

Das gesetzliche Rücktrittsrecht kann jedenfalls nicht beschränkt werden.
 
Das gesetzliche Rücktrittsrecht kann jedenfalls nicht beschränkt werden.

Und ist wie üblich (hier unter Punkt 5.1) ausgeführt.

Gleichsam ist eine Beschränkung enthalten, die Sinn macht. In Zeiten von Diensteanbietern, deren Auftritt (Internet) in der Art & Weise gestaltet ist, dass ein Kunde nahezu augenblicklich sich anmelden und entsprechende Leistung abrufen kann, ist dem vorzubeugen, dass jene nicht auch für die Zeit des an sich verbleibenden Widerrufsrecht zwar genutzt wird, aber eben letztlich unbezahlt bleibt, weil es sich der Nutzer nach eben jenen zwei Wochen anders überlegt.

Sich nach zwei Wochen auf die Art für den Kunden/Nutzer völlig kostenfrei ("Widerruf") aus dem Vertrag zu stehlen, bis dahin aber tagtäglich "Mellie" als Wichsvorlage gebraucht zu haben, kann keinerlei Vertragsoption sein.

Gerichte werden hier weniger das allgemeine Rücktrittsrecht herbeten, sondern vielmehr den Nachweis fordern, ob ein Leistungsangebot (wie beworben) dem Kunden mit dessen Anmeldung zur Verfügung stand. Es tatsächlich genutzt zu haben, wäre Beweis genug.
 
es gibt auch die "string - alt - entjungferung" tastenkombination
(melli und andere haus-seiten betreffend)
P.S. manchmal muß man diese Tastenkombination drücken,
um rechtzeitig das Weite zu suchen .
 
Also zum Punkt zu kommen soll ich Zahlen oder nicht???????????? Was ist eure Meinung.
Lg

Hast du per Mail widerrufen?

Wenn ja: Welche Reaktion seitens des Anbieters erfolgte?

Besteht aktuell Zugang für dich zur Seite, ist der Account noch geschaltet?
 
NEIN du brauchst nicht zahlen!!
Du wirst zahlreiche Mails bekommen mit Mahnungen und vielleicht sogar ein schreiben von einem Anwalt aber sie werden dich nicht klagen!!

Trotzdem solltest du am besten einfach einen Wiederruf machen um auf der ganz sicheren Seite zu sein.

Der Wiederruf beim Vernabsatz darf soviel ich weiß nicht eingeschränkt werden (wie auf dieser Seite) also wieder ein Grund mehr das sie dich nie klagen werden.
Aber so nebenbei ----> man muss schon sehr schlechte Augen haben oder einfach nicht lesen können das man es übersehen kann das kosten anfallen.......
 
Hallo,

bin auch auf melli-privat.de reingefallen. (Wurde hier im Forum gepostet)

Wie dem auch sei...

- Gestern angemeldet.
- Gecheckt, dass das kostenpflichtig ist (War vorher nicht ersichtlich und somit nicht bewusst!).
- Dann direkt eine Mail an den Betreiber geschrieben mit folgendem Inhalt:

Betreff: Wiederrufsrecht
"Guten Tag,
hiermit möchte ich von meinem Wiederrufsrecht gebrauch machen und bitte Sie meine Daten zu löschen!
Account: <hier meine email>"


- Heute kam dann die Rechnung via Mail. Auf meine Wiederrufs-Mail habe ich noch keine Antwort erhalten.

Habe ich das alles richtig gemacht? Fehlt etwas in meinem Wiederrufsschreiben?

Hier ein Screenshot der Seite: http://i.imgur.com/UAh9ikL.jpg
Das ist meiner Meinung nach NICHT eindeutlig ersichtlich!?! (Oben über dem Login-Bereich in grau)

Danke für eure Hilfe!
mfg
 
Eine? Mehrere! Ich hab das Thema Paywallsites schon oft hier durchgekaut...

Glaub mir, Betreiber solcher Seiten arbeiten im rechtlichen Grauraum.... aber i.d.R. wissen sie was sie tun....
 
Betreibst du selber so eine Seite? Das kann doch nicht dein Ernst sein...

Nun mal nicht albern werden! Den hiesigen Mods bzw. dem Betreiber an sich hat ja hier auch noch keiner vorwerfen wollen, dass sie mit geradezu minutiöser Pünktlichkeit mal eben alle zum kostenlosen Sonntagmorgen-Brunch sind, wenn "Melli" hier am Posten ist.


Aktuell auf die entsprechende Homepage geklickt, ließen sich gar drei Hinweise zur letztlichen Kostenpflichtigkeit ausmachen, mindestens zwei davon in hinreichender Größe.


Und natürlich kann man hier wiederholt den Paragraphen 312d zitieren/verlinken. Empfehlenswerter allerdings wäre, ihn auch mal zu lesen!
 
Nun mal nicht albern werden! Den hiesigen Mods bzw. dem Betreiber an sich hat ja hier auch noch keiner vorwerfen wollen, dass sie mit geradezu minutiöser Pünktlichkeit mal eben alle zum kostenlosen Sonntagmorgen-Brunch sind, wenn "Melli" hier am Posten ist.


Aktuell auf die entsprechende Homepage geklickt, ließen sich gar drei Hinweise zur letztlichen Kostenpflichtigkeit ausmachen, mindestens zwei davon in hinreichender Größe.


Und natürlich kann man hier wiederholt den Paragraphen 312d zitieren/verlinken. Empfehlenswerter allerdings wäre, ihn auch mal zu lesen!

Also wenn das so ausgesehen hätte wie bei deinem Link, dann würd ich auch sagen, dass ich selber schuld bin... Das ist wirklich sofort erkennbar.
Bei mir sah's allerdings so aus, wie auf dem Screenshot (Deswegen hab ich ihn ja gemacht). Da stand nichts von ".. kaufen", sondern "jetzt klicken"
 

Und, wie ist das eigentlich? Kann man als Betreiber solcher Seiten in der Früh eigentlich noch in den Spiegel sehen ohne eine bulimische Episode zu durchlaufen, oder wie rechtfertigt man sich selbst gegenüber das Arbeiten in dieser "rechtlichen Grauzone", wie du das selbst nennst? Ist es das "verdiente" Geld wirklich wert, dass man jeglichen Anstand und Moralempfinden über Bord wirft?

Würde mich einfach mal so interessieren, und nein, ich bin noch nie auf sowas reingefallen, ich bin halt nur der Ansicht, dass es auch im Geschäftsleben eine gewisse Ethik geben sollte.
 
Also wenn das so ausgesehen hätte wie bei deinem Link, dann würd ich auch sagen, dass ich selber schuld bin... Das ist wirklich sofort erkennbar.
Bei mir sah's allerdings so aus, wie auf dem Screenshot (Deswegen hab ich ihn ja gemacht). Da stand nichts von ".. kaufen", sondern "jetzt klicken"

Genau so sehe ich das auch!

Ich hab in der Zwischenzeit auch schon mehrere "letzte Mahnungen" erhalten und dem Betreiber auch mitgeteilt, dass ich unter keinen Umständen bereit bin, auch nur einen Cent zu zahlen. Eine Klage nach einer derart unseriösen Vorgangsweise wird m.E. von jedem Gericht abgelehnt werden. Für mich ist die Darstellung auf der HP (danke, dass du einen Screenshot erstellt hast) eine glatte Irreführung und daher sind die in Rechnung gestellten Beträge aus meiner Sicht nicht einklagbar! - Das ist zumindest meine Meinung!
 
bin da leider gestern auch drauf reingefallen und heute ne rechnung bekommen...
hab ur die panik und bei mir hats auch so ausgesehen wie am screenshot... wollte mein widerrufsrecht nutzen wurde aber abgelehnt da ich angeblich die dienstleistung in anspruch genommen habe als ich die bestätigunsmail angeklickt habe und deswegen verfällt das recht zur widerrufung...
soll ich die mails jz ignorieren oder den screenshot als beweis schicken, dass es nicht klar war für mich dass ich hier sofort etwas kostenpflichtiges abschließe ohne den namen, die adresse oder ne kreditkartennummer oder dergleichen anzugeben
 
bin da leider gestern auch drauf reingefallen und heute ne rechnung bekommen...
hab ur die panik und bei mir hats auch so ausgesehen wie am screenshot... wollte mein widerrufsrecht nutzen wurde aber abgelehnt da ich angeblich die dienstleistung in anspruch genommen habe als ich die bestätigunsmail angeklickt habe und deswegen verfällt das recht zur widerrufung...
soll ich die mails jz ignorieren oder den screenshot als beweis schicken, dass es nicht klar war für mich dass ich hier sofort etwas kostenpflichtiges abschließe ohne den namen, die adresse oder ne kreditkartennummer oder dergleichen anzugeben

Ich kanns zwar nicht verstehen wie man auf so eine Seite reinfallen kann (notgeil??) aber NOCHMAL NEIN brauchst nichts zahlen du wirst in nähster Zeit öfter Mails bekommen (täglich...) evt auch Post aber egal du wirst nicht geklagt sie leben von Leuten die Angst habenund deshalb zahlen (gibts wohl genug)

Und weil vorher mal angesprochen wurde ob man in der Früh noch im Spiegel schauen kann wenn man eine solche Seite betreibt.
Naja warum soll man nicht mit der Dummheit der Menschen Geld machen??
 
hab ur die panik und bei mir hats auch so ausgesehen wie am screenshot...

...Welcher im Übrigen unvollständig ist. (Nicht verschicken aber aufbewahren!)


Werdegang wird hier in etwa wie bei vielen anderen der jetzt sein, dass nach Rechnungslegung und -Versendung nach Ablauf der Einzahlungsfrist in schriftlicher Form gemahnt wird. Dann fortlaufendes Mahnen per Inkasso- wie auch Anwaltsbüro dürfte die Rechnung durch u.a. Mahngebühren, Verzugszinsen, eigenen Kosten, sonstigen Spesen in den nächsten drei Monaten auf das zwei bis dreifache des eigentlichen Rechnungsbetrages ansteigen lassen.

Letztlich angedrohter Schritt ist der, gerichtlich vorzugehen.

Hier dürfte dann aber in der Regel Ruhe einkehren, ist doch dies für den Fordernden kein leichter Weg. Man kennt sich bereits.

Gegen Seiten mit gleichem Inhalt (total-blond.de/yessy-meyer.de/sexy-melli.de) liegen allein aus den letzten 3 Jahren diverse Abmahnungen vor, welche zum Teil mit Abänderungen der unzureichend dargestellten Kostenpflichtigkeit wie auch unkorrekten AGB (u.a. Stichpunkt: Widerruf) beantwortet wurden, aber auch zum Schließen abgemahnter Seite führte oder diese in dann andere Betreiberhände (Online Web-Connection Ltd./Media Rusch) gelegt wurde.

Auf aktueller Seite melli-private.de sind -wie ich schon öfter ausführte- die AGB längst überarbeitet (und eben nicht nur aus der Laune heraus anfechtbar), ist auch die Homepage klar von (drei) Hinweisen auf die letztliche Zahlungspflicht (69 Euro) gezeichnet.

Bei hier gezeigtem Screenshot aber liegt der Verdacht nahe, dass temporär (u.a. bei Erwarten höheren Zustroms von Anmeldungen nach Schalten von Online-Anzeigen bzw. Linksetzungen auf diversen Internetportalen) die Homepage verändert wird, so dass hier eben wieder jener irreführende Fall eintritt, welche all die Jahre zuvor umfassend bemängelt und abgemahnt wurde, der Vertrag somit dann nicht wirksam zustande kam.
 
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