Massagen Massage

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Gast

(Gelöschter Account)
Kennt jenand das Studio Vital-Oase in der Dinghoferstraße 54 in Linz
Gibst da auch mehr als nur handenspanung od er geht da auch Nf. Gv
Bitte um Rückmeldung
 
Kennt jenand das Studio Vital-Oase in der Dinghoferstraße 54 in Linz
Gibst da auch mehr als nur handenspanung od er geht da auch Nf. Gv
Bitte um Rückmeldung

Es ist ein Massagestudio und kein Puff!!! Die "versteckten" Bumsbuden die als Massagsalons getarnt sind, wird es zukünftig sicher nicht mehr geben! Die werden sicher schnell zugedreht, zumindest im Großraum Linz!

Wenn du ficken willst, dann geh in einen Club!

Aber das nächste mal benütz die Suchfunktion, dann brauchst nicht einen neuen Thread eröffnen zu dem Thema!

CU

MAX :anspritzen:
 
Landesgesetz, mit dem die Anbahnung und Ausübung von Sexualdienstleistungen geregelt wird (Oö. Sexualdienstleistungsgesetz - Oö. SDLG)

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrOO&Gesetzesnummer=20000696




§ 17
Strafbestimmungen

(1) Sofern die Tat nicht den Tatbestand einer gerichtlich strafbaren Handlung bildet, begeht eine Verwaltungsübertretung, wer


1.


ein Bordell ohne Bewilligung betreibt;

2.


eine Peep-Show ohne Bewilligung betreibt;

3.


den im § 3 Abs. 1 Z 3 und im § 3 Abs. 3 enthaltenen Verboten zuwiderhandelt;

4.


als Bewilligungsinhaberin bzw. Bewilligungsinhaber oder verantwortliche Person gegen die Bordellbewilligung verstößt;

5.


als Bewilligungsinhaberin bzw. Bewilligungsinhaber gegen die Peep-Show-Bewilligung verstößt;

6.


als Bewilligungsinhaberin bzw. Bewilligungsinhaber oder verantwortliche Person gegen § 8 verstößt;

7.


als Bewilligungsinhaberin bzw. Bewilligungsinhaber keine verantwortliche Person gemäß § 9 bestellt;

8.


Organen oder Hilfsorganen der Behörden im Sinn des § 15 den Zutritt verweigert, sie am Zutritt hindert, ihnen seine Identität nicht nachweist oder die erforderlichen Auskünfte nicht erteilt;

9.


als Kundin bzw. Kunde gegen § 13 verstößt.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Verwaltungsübertretungen gemäß Abs. 1 Z 1 und 2 sind mit Geldstrafe bis 10.000 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen, im Wiederholungsfall mit Geldstrafe bis 20.000 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen zu bestrafen.

(4) Verwaltungsübertretungen gemäß Abs. 1 Z 3 bis 9 sind mit Geldstrafe bis 5.000 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen, im Wiederholungsfall mit Geldstrafe bis 10.000 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen zu bestrafen.

(5) Die Bewilligungsbehörde ist von Verwaltungsübertretungen gemäß Abs. 1 und 2 zu verständigen.


Wieso das? Habt Ihr in Linz nun etwa auch ein so doofes Prostitutionsgesetz wie neuerdings wir in Wien?
 
nun hat auch bei der oase der hammer zugeschlagen. das illegale massagestudio wurde behördlich geschlossen (der schmäh
mit dem "energetiker"-gewerbe zieht halt nicht mehr...).

warum sich genau dieses puff trotz "strenger kontrollen" so lange nach den ersten medial-inszenierten schließungen beim
mitbewerb halten konnte, wissen wohl nur eingeweihte...

mal nachdenken: wenn man natürlich rechtzeitig informiert wird, wann die behörde kommt... - ein schelm, der böses dabei denkt.
 
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