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(Gelöschter Account)
wie sind die rechtsfolgen, wenn man auf ner datingseite wie love.at eine frau direkt nach sex fragt zb ..ich würde dir gerne den po lecken.
und ahnliches

danke im voraus
 
wie sind die rechtsfolgen, wenn man auf ner datingseite wie love.at eine frau direkt nach sex fragt zb ..ich würde dir gerne den po lecken.
und ahnliches

danke im voraus


Sollt nicht allzuviel passieren:hmm:

Schlimmer ist,wenn Du zu Ihr sagst,Sie soll Dich am ......lecken:roll::roll::roll::roll:
 
wie sind die rechtsfolgen, wenn man auf ner datingseite wie love.at eine frau direkt nach sex fragt zb ..ich würde dir gerne den po lecken.
und ahnliches

Nun, über Rechtsfolgen kann ich Dir leider nicht Auskunft geben.

Ich würde aber vorschlagen, dass Du die Frau Deiner Träume einfach mal direkt auf Sex ansprichst. Wenn sie Dir dann antwortet, dass Du sie am A.... lecken kannst, braucht es nur noch eine terminliche Übereinkunft. 8-)

Ich seh' das Problem nicht? :mrgreen:
 
Auf so einer Datingseite kann dir nur passieren, dass sie dich beim Admin meldet und er dein IP für diese Seite sperrt, sprich du kannst dort dann nichts mehr machen.

Will jetzt keine Werbung machen deswegen, auf "Vääbsinkles" ;)
steht, dass man solche Mails unterlassen soll. Was genau jetzt steht weiß ich nicht mehr, steht aber oben bei jeder PN die man schickt.
 
Das dürfte auf so einer Seite genau so wie im realen Leben sein, und da kann das ein Beleidigung sein.
Da in der (nicht während:mrgreen:) Regel kein öffentliches Interesse besteht muss die Beleidigte privat klagen.
Wobei natürlich die Beweislage wenn etwas geschrieben ist besser sein dürfte wie wenn man nur etwas gehört hat.
 
Wenn du auf so einer Seite einer Frau sagst du möchtest sie am Po lecken und sie ist damit einverstanden so entsteht dadurch ein mündlicher Vertrag zwischen 2 natürlichen Personen welcher rechtsverbindlich ist. Ab dem Moment wird das arschlecken welches Gegenstand des Vertrages ist für dich zur Pflicht.
Solltest du deiner Pflicht also der Vertragserfüllung nicht nachkommen so kann der/die sich lecken lassende VertragspartnerIn binnen 3 Monaten das lecken vor einem österreichischen Gericht per einstweiliger Verfügung einfordern mit dem Verweis das bei Nichterfüllung die beklagte Partei zu zehn Tagsätzen bzw. zum lecken von 20 Cornetto Heidelbeer verurteilt wird.

Es besteht auch die Möglichkeit eines Vergleiches indem die Schuld am nichtlecken zwischen der klagenden sowie der beklagten Partei zu je 50% aufgeteilt wird. In diesem Fall dürfen bzw. müssen sich beide gegenseitig lecken aber nur ein bisschen. In einem Präzedenzfall genügte auch schon der Wille der Streitparteien indem sie sich gegenseitig unter Eid beteuerten: "Sie können mich am Arsch lecken"

Hoffe ihnen damit rechtsdienlich behilflich gewesen zu sein
Dr. Lucky
(staatl. beeideter Mineralsekretär)
 
Wenn du auf so einer Seite einer Frau sagst du möchtest sie am Po lecken und sie ist damit einverstanden so entsteht dadurch ein mündlicher Vertrag zwischen 2 natürlichen Personen welcher rechtsverbindlich ist. Ab dem Moment wird das arschlecken welches Gegenstand des Vertrages ist für dich zur Pflicht.
Solltest du deiner Pflicht also der Vertragserfüllung nicht nachkommen so kann der/die sich lecken lassende VertragspartnerIn binnen 3 Monaten das lecken vor einem österreichischen Gericht per einstweiliger Verfügung einfordern mit dem Verweis das bei Nichterfüllung die beklagte Partei zu zehn Tagsätzen bzw. zum lecken von 20 Cornetto Heidelbeer verurteilt wird.

Es besteht auch die Möglichkeit eines Vergleiches indem die Schuld am nichtlecken zwischen der klagenden sowie der beklagten Partei zu je 50% aufgeteilt wird. In diesem Fall dürfen bzw. müssen sich beide gegenseitig lecken aber nur ein bisschen. In einem Präzedenzfall genügte auch schon der Wille der Streitparteien indem sie sich gegenseitig unter Eid beteuerten: "Sie können mich am Arsch lecken"

Hoffe ihnen damit rechtsdienlich behilflich gewesen zu sein
Dr. Lucky
(staatl. beeideter Mineralsekretär)


Gut gebrüllt, Löwe... :haha::respekt:
 
wie sind die rechtsfolgen, wenn man auf ner datingseite wie love.at eine frau direkt nach sex fragt zb ..ich würde dir gerne den po lecken.
und ahnliches...
Also ich will ja jetzt nicht den Zeigefinger haben aber irgendwie ...... frag ich mich schon ... ich mein ..... wenn du mit einem Mädel Mails austauscht, solltest du aus dem Gesprächsverlauf wohl selbst am besten wissen, was du sie fragen kannst bzw. ihr schreiben - oder?

Oder willst du einfach nur wissen, ob du gleich beim ersten Mailkontakt eine dumpfen Anmachspruch absetzen darfst? :hmm:
Falls doch, würd ich dir empfehlen, den gleich als Serienmail rauszuschicken, das mögen Frauen besonders gern. :mauer:
(ach ja, das Schild .....)
 
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