Wenn du auf so einer Seite einer Frau sagst du möchtest sie am Po lecken und sie ist damit einverstanden so entsteht dadurch ein mündlicher Vertrag zwischen 2 natürlichen Personen welcher rechtsverbindlich ist. Ab dem Moment wird das arschlecken welches Gegenstand des Vertrages ist für dich zur Pflicht.
Solltest du deiner Pflicht also der Vertragserfüllung nicht nachkommen so kann der/die sich lecken lassende VertragspartnerIn binnen 3 Monaten das lecken vor einem österreichischen Gericht per einstweiliger Verfügung einfordern mit dem Verweis das bei Nichterfüllung die beklagte Partei zu zehn Tagsätzen bzw. zum lecken von 20 Cornetto Heidelbeer verurteilt wird.
Es besteht auch die Möglichkeit eines Vergleiches indem die Schuld am nichtlecken zwischen der klagenden sowie der beklagten Partei zu je 50% aufgeteilt wird. In diesem Fall dürfen bzw. müssen sich beide gegenseitig lecken aber nur ein bisschen. In einem Präzedenzfall genügte auch schon der Wille der Streitparteien indem sie sich gegenseitig unter Eid beteuerten: "Sie können mich am Arsch lecken"
Hoffe ihnen damit rechtsdienlich behilflich gewesen zu sein
Dr. Lucky
(staatl. beeideter Mineralsekretär)