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Ganz so ist es ja auch wieder nicht. Man kann sich schon erfolgreich gegen Polizeiwillkür wehren, die (Verwaltungs-)Gerichte haben da schon in ganz anderen Fällen Strafen aufgehoben. Im Fall von @Mitglied #466394 hätte man gleich mehrere Argumente gegen eine Bestrafung anführen können, so war die Öffentlichkeit nicht gegeben, und unten am Wasser ist sowieso FKK.Ja das geht...aber am besten nicht zahlen und Anzeige abwarten da steht dann das selbe drinnen aber halt doppelt so hoch ..dann dagegen Beschwerde einreichen ...wird mit Sicherheit abgewiesen...naja dann bleibt noch der Weg zum vwgh offen ...der das ganze aber auch nicht beheben wird
Nur stellt sich die Frage, ob man sich das antun will. Eine Beschwerde würde bedeuten, den Fall unter Nennung des Namens vor dem Landesverwaltungsgericht behandeln zu lassen, sich evtl. für eine mündliche Verhandlung Zeit nehmen zu müssen, usw. Das ist den meisten zuviel Aufwand und Risiko im Vergleich zum moderaten Betrag der Organstrafverfügung, weshalb der Polizeiwillkür in der Lobau leider Tür und Tor geöffnet ist.
