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Unerlaubtes Fotografieren ist kein Strafdelikt, höchstes ein Verstoß gegen das Recht am eignen Bild. Ein solches Recht kann neiamdn mit Gewalt durchsetzen! Womöglich haben sich die "Opfer" selbst angreifbar verhalten: Verletzung der öffentlichen Ordnung durch sexuelle Handlungen.
Vorsicht: Wer zu einer mit Strafe bedrohten Tat aufruft oder sie gutheißt, macht sich selbst strafbar.
Wir brauchen keine Schläger wie in Leoben!
Vorsicht: Wer zu einer mit Strafe bedrohten Tat aufruft oder sie gutheißt, macht sich selbst strafbar.
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