Jugendschutz

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Gast

(Gelöschter Account)
Kurze Frage:

Ich bin 21, ein nettes Mädchen dass ich kennengelernt habe ist aber erst 15 (habs sie anfangs auf 18 geschätzt). Sie ist echt nett. Ich habe aber große bedenken, ob ich mit ihr was anfangen soll.
Ich will hier nichts hören von kinderverzara oder so, sie ist schon ziemlich reif für ihr alter. Ich will nur vom gesetzlichen Standpunkt wissen, ob ich mich strafbar mache.

Habe folgenden Text gefunden:
Text
Sittliche Gefährdung von Personen unter sechzehn Jahren

§ 208. (1) Wer eine Handlung, die geeignet ist, die sittliche,
seelische oder gesundheitliche Entwicklung von Personen unter
sechzehn Jahren zu gefährden, vor einer unmündigen Person oder einer
seiner Erziehung, Ausbildung oder Aufsicht unterstehenden Person
unter sechzehn Jahren vornimmt, um dadurch sich oder einen Dritten
geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen, ist mit
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen, es sei denn, daß nach
den Umständen des Falles eine Gefährdung der unmündigen oder Person
unter sechzehn Jahren ausgeschlossen ist.
(2) Übersteigt das Alter des Täters im ersten Fall des Abs. 1 das
Alter der unmündigen Person nicht um mehr als vier Jahre, so ist der
Täter nicht zu bestrafen, es sei denn, die unmündige Person hätte
das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet.



Weiß jetzt nicht, ob das auf micht zutrifft, hab leider nicht JUS studiert. Kann mir da jemand genaue Auskunft geben?

MFG
Feti
 
Gleich mal Vorweg - das Schutzalter in Österreich ist und bleibt 14 Jahre, im allgemeinen ist Sex mit jemanden ab 14 Jahre legal.

Allerdings gibt es jede Menge Einschränkungen, nicht nur den von dir erwähnten §208 StGB.

Wir hätten dann noch:

§ 207a Pornographische Darstellungen Minderjähriger
§ 207b Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

außerdem noch diverse §§ die Prostitution betreffend, außerdem noch ausnützen von Autoritätsverhältnis, aber das dürfte bei dir nicht zutreffen.

§ 207a ist leicht "gelöst", so lange keine Bilder/Videos in Verbreitung kommen (oder es mögich wäre) ist es legal. Halt keine Nacktbilder von der Neuen hier ins Forum stellen :)

§ 207b verbietet Sex mit unter 16 jährigen falls diese "noch nicht Reif genug sind", oder sich in einer Zwangslage befinden. Finanzielle Gegenleistung ist sogar bis 18 Tabu.

§208 hast du erwähnt, im Prinzip zielt er auf ähnliche Sachen ab wie der §207b, nur noch mal schwammiger formuliert.

Beide (§207b und §208) sind relativ neu und können als Nachfolger des Antischwulen §209 angesehen werden. Klar wird nirgends Homosexualität erwähnt, aber der Anlass war eben irgendeine Möglichkeit zu haben (und nein, ich finde das nicht gut) etwas gegen Homosexuelle Kontakte zwischen unter 16 jährigen und Erwachsenen machen zu können. Im Prinzip bist du auf der sicheren Seite so lange niemand aus ihrer Famile/Freudeskreis etwas gegen die Beziehung hat. Im Streitfall, wenn dich jemand anschwärzt, ist eben die Frage ob du ihre seelische Entwicklung und so weiter geährdet hast. Die Chance das es dazu jemals kommt ist sowieso sehr gering, ich würde aber ein wenig aufpassen. Alles was du hier so im Forum im Fetischteil findest würde ich mit der kleinen lieber lassen, ein normales Verhältnis zu den Eltern schaden auch nicht. Natürlich könnte man auch angesichts des Alters einfach mit Sex bis zum Geburtstag warten, rein rechtlich ist das nicht nötig und du wirst sicher nicht ins Gefängnis gehen weil du normalen GFS in den eigenen 4 Wänden mit ihr hast. Von der Polizei beim Sex am Parkplatz erwischt werden, sie in einen Swingerclub reinschmuggeln und ähnliches würde ich auf jeden Fall unterlassen.

Disclaimer - ich bin KEIN Jurist und alle Angaben sind ohne Gewähr und ersetzen natürlich nicht das Gespräch mit einem Anwalt deines Vertrauens ;)
 
Danke mal für die Antwort. Weiß ja noch nicht, ob ich eine Beziehung mit ihr eingehen will. Wolllte das mal wissen, ob das rechtlich überhaupt geht. Muss mal checken, wie "reif" sie psyisch wirklich ist.
 
Mein Gott, was sind schon 6 Jahre Altersunterschied, gack die net an ;)
dafür hast mit 25 ne knackige 19 jährige wenns hält :mrgreen:
 
@feti: mach dir mal keine so großen sorgen drüber. ich stecke genau in deiner situation eigentlich, nur mit nem kleineren altersunterschied. ich bin jetzt 19 und meine freundin 16. sex darf man vor 14 sowieso nicht haben... hat sich erledigt, denn deine ist ja 15.
und hey... solangs dich mit deinen eltern verstehst und deine eltern mti ihr ist eh alles eitelwonne. das wichtigste ist halt wie schon erwähnt oben, dass du das gesetz nicht herausfordern solltest.

bei mir und meiner freundin klappts ja auch seit 2 jahren nunmehr, also wirds bei dir auch schon schiefgehen, vorausgesetzt du gehst diese beziehung ein, aber dir gehts ja eh nicht um sex oder? ;-)
 

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