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Liebe Leute,

falls interesse der einzelen Sparten besteht, bitte hier für NÖ, Edv Dienstleitungen uä.

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Wirtschaftskammer Niederösterreich​




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Sehr geehrte Unternehmerin! Sehr geehrter Unternehmer!
Hier die aktuellen News von Ihrer Wirtschaftskammer Niederösterreich!






3. Lockdown ab 26. Dezember 2020 - Maßnahmen im Überblick
Heute Abend gab die Bundesregierung bekannt, dass ab 26. Dezember der 3. Lockdown in Kraft tritt.

Im Wesentlichen sind folgende Maßnahmen geplant:

Ausgangsregelung:
  • Die Ausgangsregelung (Verlassen des privaten Wohnbereichs ist nur zu bestimmten Zwecken zulässig) wird bis zumindest Montag, 18. Jänner 2021, verlängert und gilt nun wieder den ganzen Tag (Ausdehnung der nächtlichen Ausgangsbeschränkung auf eine grundsätzlich generelle Ausgangsbeschränkung).
Weihnachten:
  • Die Regelungen für den 24. und 25. Dezember bleiben aufrecht: An diesen beiden Tagen gelten keine Ausgangsregelungen. Zusammenkünfte von max. 10 Personen aus max. 10 verschiedenen Haushalten sind möglich.

Freitesten:
  • Am 15., 16. und 17. Jänner 2021, sind österreichweite Massentests geplant. Mit einem negativen Test kann die Ausgangssperre mit 18. Jänner beendet werden („Freitesten“); ohne Test verlängert sich die Ausgangsbeschränkung um eine Woche, also bis inklusive 24. Jänner und überall, wo man hindarf (z.B.: Arbeit, Lebensmittel einkaufen) ist eine FFP2-Maske zu tragen, wo sonst MNS vorgeschrieben ist.

Kundenbereiche:
  • Das Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten des Handels und von Dienstleistungsunternehmen zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen (insbes. Friseure, Kosmetiker, Piercen, Tätowieren etc.) wird bis 18. Jänner 2021 untersagt. Alle anderen Dienstleistungen bleiben grundsätzlich erlaubt. Lieferungen sind zulässig. Die Abholung von Speisen ist weiterhin möglich. Zudem ist ab 26.12. „Click & Collect“ im Handel erlaubt.

Weiterhin geöffnet bleiben insbesondere:
  • Apotheken, Lebensmittelhandel, Drogerien und Drogeriemärkte, Verkauf von Medizinprodukten und Sanitärartikeln, Heilbehelfen und Hilfsmitteln, Gesundheits- und Pflegedienstleistungen, Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen, Verkauf von Tierfutter, Tankstellen, Banken, Trafiken, KFZ-Werkstätten etc.

Seilbahnen und Skilifte:
  • Seilbahnen und Skilifte dürfen unter Einhaltung bestimmter Vorgaben (insbes. FFP2-Maske) voraussichtlich am 24. Dezember öffnen. Die Bundesländer können weitere Vorgaben vorsehen.

Sportstätten:
  • Outdoor-Sportstätten bleiben geöffnet (z.B. Langlaufloipen und Eislaufplätze).

Freizeiteinrichtungen:
  • Das Betreten von Freizeiteinrichtungen (wie z.B. Theater, Tanzschulen, Kinos, etc.) wird weiterhin verboten sein – voraussichtlich bis 18. Jänner 2021.

Gastronomie und Beherbergung:
  • Hinsichtlich Gastronomie und Beherbergung gibt es derzeit keine wesentlichen Änderungen, diese bleiben daher grundsätzlich auch weiterhin geschlossen (wenige Ausnahmen wie z.B. Betriebskantinen).
  • Öffnungen sind ab 18. Jänner 2021 vorgesehen (unter bestimmten Auflagen).

Veranstaltungen:
  • Auch Veranstaltungen bleiben weiterhin verboten. Die Ausnahmen sind im Wesentlichen gleichgeblieben.
  • Ab 18. Jänner 2021 gelten folgende Beschränkungen: 500 Personen Indoor, 750 Personen Outdoor. Es dürfen nur 50% der Kapazitäten der Plätze belegt sein.

Schulen:
  • Alle Schulstufen gehen von 7. bis 17. Jänner ins Distance Learning. Ab 18. Jänner soll wieder Unterricht vor Ort stattfinden.
  • Generelle Öffnungen ab 18. Jänner 2021 (unter strengen Auflagen insbesondere negative Corona-Tests) vorgesehen.
Mehr Informationen zu den Maßnahmen finden Sie hier.
(Diese Website wird laufend aktualisiert!)

Tipp: Am Corona-Infopoint wko.at/corona werden die Auswirkungen dieser neuen Maßnahmen laufend aktualisiert!




Tipp: Corona-Virus: Hilfspakete, Unterstützungen und Dienstleistungen
Auf einem Factsheet haben wir für Sie die wichtigsten Corona-Hilfsmaßnahmen inhaltlich zusammengefasst.

Eine Übersicht über die wichtigsten niederösterreichischen und österreichischen Unterstützungsmaßnahmen finden Sie außerdem hier.




Die Inhalte dieses Newsletter basieren auf dem Stand vom 18. Dezember 2020, 20 Uhr. Über allfällige Änderungen in der derzeitigen Situation werden wir Sie schnellstmöglich informieren.












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Zusatz:

Wirtschaftskammer Niederösterreich, 18.12.2020 ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌

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Wirtschaftskammer Niederösterreich, 18.12.2020​




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Fixkostenzuschuss II, Verlustersatz, Umsatzersatz und Überblick über steuerliche Erleichterungen


Sehr geehrte Unternehmerin! Sehr geehrter Unternehmer!
Hier die aktuellen News von Ihrer Wirtschaftskammer Niederösterreich!






Zwei-Säulen-Modell des Fixkostenzuschuss Phase II – Beantragung gestartet
Den Fixkostenzuschuss Phase II gibt es jetzt in Form eines Zwei-Säulen-Modells.
  • Das bisher bestehende Modell mit einer Deckelung bei 800.000 Euro wird um eine zweite Säule ergänzt, die einen Verlustersatz bis zu 3 Millionen Euro ermöglicht.
  • Betriebe können zwischen diesen Varianten wählen.
Die zweite Säule des Fixkostenzuschusses kommt als Verlustersatz jenen Betrieben zugute, bei denen der Fixkostenzuschuss mehr als 800.000 Euro betragen würde.
  • Dabei können Verluste, die zwischen 16. September 2020 bis 30. Juni 2021 anfallen, entweder vorausprognostiziert oder im Nachhinein ersetzt werden.
  • Große und mittlere Unternehmen erhalten bis zu 70 % ihres Verlustes, kleine (bis 50 Mitarbeiter) bis zu 90 % ihres Verlustes des Vergleichszeitraumes.
Der ausgeweitete Fixkostenzuschuss kann ab sofort via FinanzOnline beantragt werden.

Weitere Informationen unter www.fixkostenzuschuss.at.




Umsatzersatz II gestartet
Der Umsatzersatz für jene Betriebe, die im Dezember geschlossen halten müssen, kann ab sofort beantragt werden.
Dieser beläuft sich auf 50 Prozent des Umsatzes im Vergleich zum Vorjahresmonat.

Alle Informationen zum Umsatzersatz auf www.umsatzersatz.at

Die von der Wirtschaft eingeforderte Unterstützung für mittelbar betroffene Betriebe – also Zulieferer von geschlossenen Betrieben – hat die Regierung für die nächsten Tage in Aussicht gestellt.




Steuerfreie Weihnachtsgutscheine
  • Wird im Kalenderjahr 2020 der Freibetrag für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen nicht oder nicht zur Gänze ausgeschöpft, kann der Arbeitgeber im Zeitraum von 1. November 2020 bis 31. Jänner 2021 Gutscheine im Wert von bis zu 365 Euro an seine Arbeitnehmer ausgeben.
  • Diese Gutscheine sind ein steuerfreier geldwerter Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen und daher von den Lohnnebenkosten (Kommunalsteuer und Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds) befreit.
  • Sie sind auch sozialversicherungsfrei. Der Freibetrag über Sachzuwendungen bis zu einer Höhe von 186 Euro jährlich bleibt von dieser Maßnahme unberührt.




COVID-19 Ratenzahlungsmodell
Mit dem COVID-19 Ratenzahlungsmodell erfolgt die Zahlung aufgrund von COVID-19 gestundeten Beiträgen (Abgabenschulden der Finanzverwaltung und der Sozialversicherung) in insgesamt 36 Monaten im Rahmen eines Zwei-Phasen-Modells:
  • In einer ersten Phase läuft das COVID-19-Ratenzahlungsmodell über 15 Monate bis Juni 2022. Die Beantragung ist so konzipiert, dass die Bewilligung durch die Finanzverwaltung rasch, großzügig und unkompliziert erfolgt.
  • In einer zweiten Phase kann ein Antrag auf Verlängerung der Ratenzahlung bis März 2024 gestellt werden (insgesamt 36 Monate). Dafür sind besondere Dokumentationspflichten vorgesehen. Zudem muss während der ersten Phase zumindest 40 Prozent des überwiegend COVID-19-bedingten Abgabenrückstandes beglichen worden sein.
  • Die Beantragung für Ratenzahlungen erfolgt über FinanzOnline und für die Sozialversicherung individuell bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) bzw. der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB).
    Antragsfrist von 4. März bis 31. März 2021!




Steuerfreie Corona-Prämie noch bis Ende Dezember auszahlbar
  • Zulagen und Bonuszahlungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise für Mitarbeiter sind im Kalenderjahr 2020 bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei.
  • Die Prämien können auch in Form von Gutscheinen geleistet werden. Die Auszahlung kann einmalig oder in mehreren Teilbeträgen aufgeteilt erfolgen.
  • Die Corona-Prämie kann noch bis Ende Dezember 2020 ausbezahlt werden!




Steuerliche Behandlung von COVID-19-Förderungen
  • Grundsätzlich sind Vorteile, die im Rahmen eines Betriebes zufließen, als Betriebseinnahmen zu behandeln. Förderungen, Subventionen oder Zuschüsse sind allerdings dann steuerfrei, wenn sie ausdrücklich im Gesetz genannt werden.
  • Seit dem 1.3.2020 wurden Steuerbefreiungen für die Zuwendungen aus Mitteln des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds, die Zuschüsse aus dem Härtefallfonds und dem Corona-Krisenfonds sowie für sonstige vergleichbare Zuwendungen der Bundesländer, Gemeinden und gesetzlichen Interessenvertretungen, die für die Bewältigung der COVID-19-Krisensituation geleistet werden, eingeführt. Nun wurde allerdings ausdrücklich klargestellt, dass der Umsatzersatz allerdings nicht steuerfrei sein soll.
Eine Zusammenfassung der Förderungen sowie deren steuerliche Behandlung finden Sie in der Übersicht!




Verlängerung COVID-19-Dienstfreistellung
Die bestehende Regelung für die COVID-19-Dienstfreistellung von Risikopatienten wurde bis 30.6.2021 verlängert.

Darüber hinaus gibt es gesonderte Bestimmungen für werdende Mütter, die in Berufen mit Körperkontakt arbeiten.




Weitere Corona-Schnellteststraße in Wolkersdorf im Jänner 2021
Im ecoplus Wirtschaftspark Wolkersdorf gibt es von 12. bis 15. Jänner 2021 die Möglichkeit, einen Corona-Schnelltest an der Pop-Up-Teststraße der Wirtschaftskammer NÖ und Arbeiterkammer NÖ zu absolvieren.

Weiters können die Testungen entweder in Betrieben (durch mobile Testteams) oder auch an den anderen Testcentern in Hollabrunn, Neunkirchen und Ybbs durchgeführt werden.

Das Testangebot gilt für niederösterreichische UnternehmerInnen und deren ArbeitnehmerInnen. Angehörige Privatpersonen sind ausgeschlossen. Die Kosten für die Testungen werden von der Wirtschaftskammer NÖ und der Arbeiterkammer NÖ übernommen.

Das Testergebnis liegt nach 15 Minuten vor. Liegt ein Verdachtsfall vor, ist ein zusätzlicher PCR-Test zur genaueren Abklärung notwendig.

Alle Informationen und Anmeldungen zu den Schnelltests auf www.schnelltest-noe.at

Tipp: Betriebe in einer Region können sich zusammenschließen und gemeinsam eine Teststraße einrichten lassen. Voraussetzung sind insgesamt 130 Testungen. Die Teststraße wird dann in einem geeigneten Standort aufgebaut, alle beteiligten Unternehmen können diese Teststraße dann gemeinsam nutzen.




Tipp: Corona-Antigenschnelltests – Liste von NÖ Anbietern
Die NÖ Fachgruppe Foto-, Optik und Medizinproduktehandel hat eine Bezugsquellenliste für Corona Antigenschnelltests erstellt (diese Liste wird laufend aktualisiert).




Aktuelle Länderinformationen
Informationen zur aktuellen Corona-Situation mit Reisebeschränkungen und Pendlerregelungen finden Sie auf den Seiten der WK-Außenwirtschaftscenter.
  1. Klick auf die Website der Außenwirtschaft Austria
  2. Land auswählen
  3. Klicken Sie in den chronologischen Meldungen des gewünschten Landes auf „Coronavirus: Situation in xy - Aktuelle Lage und laufende Updates“




Die Inhalte dieses Newsletter basieren auf dem Stand vom 18. Dezember 2020, 11 Uhr. Über allfällige Änderungen in der derzeitigen Situation werden wir Sie schnellstmöglich informieren.












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Verordnung zum 3. Lockdown fixiert, Unternehmenshilfen im Überblick


Sehr geehrte Unternehmerin! Sehr geehrter Unternehmer!
Hier die aktuellen News von Ihrer Wirtschaftskammer Niederösterreich!






Verordnung zum 3. Lockdown fixiert
Die Verordnung für den ab 26. Dezember geltenden dritten Lockdown ist am Dienstagvormittag im Hauptausschuss des Nationalrates beschlossen worden.

Darin werden die Verschärfungen der Corona-Maßnahmen ab 26.12. 2020 geregelt, darunter auch die
  • Maskenpflicht im Beruf

    Beim Betreten von Arbeitsorten ist laut Paragraph 6 der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung zwischen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, in geschlossenen Räumen eine eng anliegende Mund-Nasen-Schutzmaske (MNS) zu tragen,

  • sofern nicht ein physischer Kontakt zu anderen Personen ausgeschlossen ist, etwa weil der Mitarbeiter alleine in einem Raum tätig ist, oder

    • das Infektionsrisiko durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen wie das Anbringung von Trennwänden oder Plexiglaswänden minimiert werden kann.
  • Abholung für alle Betriebe

    Die Abholung vorbestellter Waren ("Click & Collect") ist nun für alle Betriebe möglich. Anders als im Gastgewerbe dürfen bei allen anderen Betrieben die geschlossenen Räume der Betriebsstätte nicht betreten werden (Abholung im Freien).




Umsatzersatz für alle neuerlich behördlich geschlossenen Unternehmen ab 26.12.
Die Regierung hat eine Ausweitung der Unternehmenshilfen aufgrund des dritten Lockdowns ab 26.12. in Aussicht gestellt.

Hier ein Überblick über die von der Regierung verlautbarten Maßnahmen zur Verfügung (Hinweis: Die entsprechende Richtlinie mit Detailinfos wurde noch nicht veröffentlicht!)
  • Die Beantragung wird wieder via FinanzOnline ab Jänner 2021 möglich sein.
  • Handelsunternehmen bekommen auch die Ausfallstage bis Jahresende ersetzt.
  • Als Vergleichszeitraum dient dabei der Umsatz vom Dezember 2019.
  • Es wird aber neue Prozent-Abstufungen, voraussichtlich 37,5, 25, 12,5 Prozent, geben.
  • Neu ist, dass es für den Handel die Möglichkeit geben wird, ein Abholservice ("Click & Collect") anzubieten.
  • Auch körpernahe Dienstleister haben für diesen Zeitraum Anspruch auf Umsatzersatz im Ausmaß von 50 Prozent.
  • Gastronomie und Beherbergung können für den Zeitraum bis Ende Dezember 2020 bereits seit 16. Dezember einen Antrag auf den 50-prozentigen Umsatzersatz stellen.
  • Außerhalb des Zeitraums mit Umsatzersatz können alle Unternehmen mit starken Umsatzrückgängen für die Zeit von Mitte September 2020 bis Juni 2021 Ersatz für ihre Fixkosten bzw. Verlustersatz beantragen.

Hilfe für indirekt betroffene Betriebe:
  • Es wird die versprochene Lösung für die Indirekt betroffenen Betriebe der Zulieferbranchen geben. Details werden noch fertig ausgearbeitet. Ziel ist, dass die Hilfe für die indirekt betroffenen Unternehmen ab Ende Jänner beantragbar ist.

Kurzarbeit:
  • Detailregelung für Jänner 2021 in Ausarbeitung.

Tipp: Sobald die Richtlinie veröffentlich ist, werden am Corona-Infopoint die Detailinfos und FAQs veröffentlicht!




Pendlerpauschale: Verlängerung bei Homeoffice
  • Mit dem 3. COVID-19-Gesetz wurde normiert, dass das Pendlerpauschale in gleicher Höhe wie vor der COVID-19-Krise berücksichtigt werden kann, wenn die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte nur aufgrund einer Quarantäne, Telearbeit bzw. Kurzarbeit wegen der COVID-19-Krise nicht mehr bzw. nicht an jedem Arbeitstag zurücklegt wird.
  • Zulagen und Zuschläge, die an Arbeitnehmer in Quarantäne, Telearbeit bzw. Kurzarbeit aufgrund der COVID-19-Krise laufend weitergezahlt werden, können ebenso gemäß § 68 Abs. 7 EStG weiterhin steuerfrei behandelt werden.
  • Diese Regelung war bis Ende 2020 befristet und wird bis Ende März 2021 verlängert.




Tipp: Corona-Virus: Hilfspakete, Unterstützungen und Dienstleistungen
Eine Übersicht über die wichtigsten niederösterreichischen und österreichischen Unterstützungsmaßnahmen finden Sie außerdem hier.




Aktuelle Länderinformationen
Informationen zur aktuellen Corona-Situation mit Reisebeschränkungen und Pendlerregelungen finden Sie auf den Seiten der WK-Außenwirtschaftscenter.
  1. Klick auf die Website der Außenwirtschaft Austria
  2. Land auswählen
  3. Klicken Sie in den chronologischen Meldungen des gewünschten Landes auf „Coronavirus: Situation in xy - Aktuelle Lage und laufende Updates“




Die Inhalte dieses Newsletter basieren auf dem Stand vom 22. Dezember 2020, 12:30 Uhr. Über allfällige Änderungen in der derzeitigen Situation werden wir Sie schnellstmöglich informieren.












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Umsatzersatz für Zulieferbetriebe, Kriterienliste für Schließungen im 3. Lockdown, Distance Learning an Berufsschulen


Sehr geehrte Unternehmerin! Sehr geehrter Unternehmer!
Hier die aktuellen News von Ihrer Wirtschaftskammer Niederösterreich!






Umsatzersatz für Zulieferbetriebe - Eckpunkte im Überblick
Die Bundesregierung hat die Eckpunkte der Corona-Hilfen für Zulieferbetriebe vorgestellt:
  • Anspruchsberechtigt ist jedes Unternehmen, das mindestens 50% Umsatzzusammenhang mit einem oder mehreren im Lockdown geschlossenen Betrieben nachweisen kann.
  • Im Betrachtungszeitraum muss mindestens 40% Umsatzeinbruch im Vergleich zum Vorjahr (November/Dezember 2019) vorliegen.
  • Berechnungsgrundlage sind jene Umsätze aus dem November und Dezember 2019, die mit direkt betroffenen Unternehmen erzielt wurden.
  • Es gelten grundsätzlich die gleichen Kriterien wie beim Umsatzersatz: demnach erhält ein indirekt betroffenes Unternehmen aus dem Handel den gleichen Prozentsatz an Umsatz ersetzt, der auch für direkt betroffene Handelsunternehmen im selben Zeitraum gegolten hat.
  • Ab einer Fördersumme von 5.000 Euro müssen diese Angaben von einem Steuerberater oder Bilanzbuchhalter bestätigt werden.
  • Um diese Hilfen treffsicher auszuzahlen, muss zunächst die Abrechnung für den Umsatzersatz für den Dezember abgewickelt sein. Daher wird die Beantragung für die Hilfen für die indirekt betroffenen Unternehmen ab Ende Jänner 2021 über FinanzOnline möglich sein.
  • Aufgrund der europäischen Beihilfenregeln beträgt die maximale Auszahlungssumme 800.000 Euro, die Mindestauszahlungssumme beträgt 1.500 Euro, in Einzelfällen 2.300 Euro.




Kriterienliste für Schließungen und Öffnungen im 3. Lockdown
Welche Betriebe aufgrund des 3. Lockdown geschlossen bleiben müssen und welche Betriebe offen bleiben dürfen, hat die Wirtschaftskammer Österreich in einer Kriterienliste zusammengefasst.

Hinweis: Diese Liste wird laufend aktualisiert!




Zwei-Säulen-Modell des Fixkostenzuschuss Phase II
Den Fixkostenzuschuss Phase II wird in Form eines Zwei-Säulen-Modells abgewickelt.
  • Das bisher bestehende Modell mit einer Deckelung bei 800.000 Euro wird um eine zweite Säule ergänzt, die einen Verlustersatz bis zu 3 Millionen Euro ermöglicht.
  • Betriebe können zwischen diesen Varianten wählen.
Die zweite Säule des Fixkostenzuschusses kommt als Verlustersatz jenen Betrieben zugute, bei denen der Fixkostenzuschuss mehr als 800.000 Euro betragen würde.
  • Dabei können Verluste, die zwischen 16. September 2020 bis 30. Juni 2021 anfallen, entweder vorausprognostiziert oder im Nachhinein ersetzt werden.
  • Große und mittlere Unternehmen erhalten bis zu 70% ihres Verlustes, kleine (bis 50 Mitarbeiter) bis zu 90% ihres Verlustes des Vergleichszeitraumes.
Der ausgeweitete Fixkostenzuschuss kann via FinanzOnline beantragt werden.




Klarstellung: Steuerfreie Corona-Prämie bis 15. Februar 2021 auszahlbar
Das Finanzministerium hat auf WKÖ-Anfrage mitgeteilt, dass Corona-Prämien, die aufgrund der COVID-19-Krise zusätzlich geleistet werden (sofern der arbeitsrechtliche Anspruch für Dezember 2020 entstanden und die Vereinbarung noch 2020 abgeschlossen worden ist), auch bei Auszahlung bis 15.2.2021 steuerfrei sind.




Berufsschulen: Distance Learning und Präsenzunterricht
Die Berufsschulen starten nach den Weihnachtsfeiertagen am Donnerstag den 7.1.2021, wobei bis Freitag, 15.1.2021, folgendes gilt:
  • Der Unterricht findet grundsätzlich im Distance Learning statt.
  • Schülerinnen und Schüler können aber klassen- bzw. tageweise in die Schule geholt werden.
  • Der ortsungebundene Unterricht (Distance Learning) wird wie bisher in Form eines eigenverantwortlichen Lern- und Arbeitsprozesses der Lehrlinge von zu Hause aus absolviert, der durch die Lehrkräfte aktiv gestaltet und begleitet wird. Die Berufsschulpflicht wird damit erfüllt.
Ab 18.1.2021 soll (Stand: 28.12.2020) wieder an allen Schulen in Präsenz unterrichtet werden.




Weitere Corona-Schnellteststraße in Wolkersdorf im Jänner 2021
Im ecoplus Wirtschaftspark Wolkersdorf gibt es von 12. bis 15. Jänner 2021 die Möglichkeit, einen Corona-Schnelltest an der Pop-Up-Teststraße der Wirtschaftskammer NÖ und Arbeiterkammer NÖ zu absolvieren.

Weiters können die Testungen entweder in Betrieben (durch mobile Testteams) oder auch an den anderen Testcentern in Hollabrunn, Neunkirchen und Ybbs durchgeführt werden.

Das Testangebot gilt für niederösterreichische UnternehmerInnen und deren ArbeitnehmerInnen. Angehörige Privatpersonen sind ausgeschlossen. Die Kosten für die Testungen werden von der Wirtschaftskammer NÖ und der Arbeiterkammer NÖ übernommen.

Das Testergebnis liegt nach 15 Minuten vor. Liegt ein Verdachtsfall vor, ist ein zusätzlicher PCR-Test zur genaueren Abklärung notwendig.

Alle Informationen und Anmeldungen zu den Schnelltests auf www.schnelltest-noe.at

Tipp:
Betriebe in einer Region können sich zusammenschließen und gemeinsam eine Teststraße einrichten lassen. Voraussetzung sind insgesamt 130 Testungen. Die Teststraße wird dann in einem geeigneten Standort aufgebaut, alle beteiligten Unternehmen können diese Teststraße dann gemeinsam nutzen.




Tipp: Corona-Antigenschnelltests – Liste von NÖ Anbietern
Die NÖ Fachgruppe Foto-, Optik und Medizinproduktehandel hat eine Bezugsquellenliste für Corona Antigenschnelltests erstellt (diese Liste wird laufend aktualisiert).




Tipp: Corona-Virus: Hilfspakete, Unterstützungen und Dienstleistungen
Eine Übersicht über die wichtigsten niederösterreichischen und österreichischen Unterstützungsmaßnahmen finden Sie außerdem hier.




Aktuelle Länderinformationen
Informationen zur aktuellen Corona-Situation mit Reisebeschränkungen und Pendlerregelungen finden Sie auf den Seiten der WK-Außenwirtschaftscenter.
  1. Klick auf die Website der Außenwirtschaft Austria
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  3. Klicken Sie in den chronologischen Meldungen des gewünschten Landes auf „Coronavirus: Situation in xy - Aktuelle Lage und laufende Updates“




Die Inhalte dieses Newsletter basieren auf dem Stand vom 28. Dezember 2020, 12 Uhr. Über allfällige Änderungen in der derzeitigen Situation werden wir Sie schnellstmöglich informieren.












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Lockdown bis 7. Februar verlängert - Öffnungsschritte ab 8. Februar - weitere Wirtschaftshilfen


Sehr geehrte Unternehmerin! Sehr geehrter Unternehmer!
Hier die aktuellen News von Ihrer Wirtschaftskammer Niederösterreich!






Lockdown bis 7.2. verlängert, Öffnungsschritte ab 8.2., weitere Hilfen für die Wirtschaft
Heute gab die Bundesregierung bekannt, den Lockdown bis 7. Februar zu verlängern, erste Öffnungsschritte sind ab 8. Februar geplant:

Die Eckpunkte des verlängerten Lockdowns und der ersten Öffnungsschritte:
  • der Lockdown wird bis zum 7. Februar 2021 verlängert
  • ab 25. Jänner 2021 gilt im Handel und Öffentlichen Verkehr eine Tragepflicht von FFP2-Masken sowie ein Mindestabstand von 2 Metern
  • Für 8. Februar wurden erste Öffnungsschritte im Handel, bei körpernahen Dienstleistern und Museen in Aussicht gestellt.
  • Ob eine Öffnung von Gastronomie und Hotellerie im März möglich ist, soll Mitte Februar evaluiert und entschieden werden.

Ausfallbonus als Ergänzung zum Fixkostenzuschuss II

Die Wirtschaftshilfen der Bundesregierung werden um den "Ausfallsbonus" ergänzt.
  • Der neue Ausfallsbonus wird ab einem Umsatzausfall ab 40 Prozent wirksam. Er wird ab Jänner 2021 als Ergänzung des Fixkostenzuschuss II einen wesentlichen Beitrag zur schnellen Liquiditätshilfe leisten. Das bringt vor allem für kleine und mittlere Unternehmen eine spürbare Entlastung.
  • Über FinanzOnline kann damit eine Liquiditätshilfe von bis zu 60.000 Euro pro Monat beantragt werden.
  • Die Ersatzrate beträgt 30 Prozent des Umsatzausfalles und setzt sich jeweils zur Hälfte zusammen aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss des Umsatzausfalls sowie aus einem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss II.
  • Die Antragstellung ist jeweils ab 16. des folgenden Monats ohne Steuerberater unbürokratisch über FinanzOnline möglich, somit soll der Ausfallsbonus erstmals mit 16. Februar 2021 für den Jänner beantragbar sein.
Mehr Informationen zu den Maßnahmen finden Sie hier.
(Diese Website wird laufend aktualisiert!)

Tipp: Am Corona-Infopoint werden die Auswirkungen dieser neuen Maßnahmen laufend aktualisiert!




Übersichtstabelle der WKNÖ zu bisherigen Coronahilfen
Auf einer Übersichtstabelle haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zu den bisherigen Coronahilfen Härtefallfonds, Umsatzersatz, Fixkostenzuschuss I und Fixkostenzuschuss 800.000 sowie Verlustersatz zusammengestellt.

Eine weitere Übersicht über die wichtigsten niederösterreichischen und österreichischen Unterstützungsmaßnahmen finden Sie außerdem hier.




Corona: Aushänge, Infoblätter und Vorlagen
Auf der WKNÖ-Website finden Sie übersichtlich zusammengestellt:

• Aushänge
• Infoblätter
• Vorlagen




Aktuelle Länderinformationen
Informationen zur aktuellen Corona-Situation mit Reisebeschränkungen und Pendlerregelungen finden Sie auf den Seiten der WK-Außenwirtschaftscenter.
  1. Klick auf die Website der Außenwirtschaft Austria
  2. Land auswählen
  3. Klicken Sie in den chronologischen Meldungen des gewünschten Landes auf „Coronavirus: Situation in xy - Aktuelle Lage und laufende Updates“




Die Inhalte dieses Newsletter basieren auf dem Stand vom 17. Jänner 2021, 16:00 Uhr. Über allfällige Änderungen in der derzeitigen Situation werden wir Sie schnellstmöglich informieren.












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Abstandsregeln, FFP2-Masken, Regelung General-Kollektivvertrag, Kurzarbeit Fristverlängerung


Sehr geehrte Unternehmerin! Sehr geehrter Unternehmer!
Hier die aktuellen News von Ihrer Wirtschaftskammer Niederösterreich!






Neue Abstandsregeln und FFP2-Maskenpflicht
Mit 25.1. treten die folgenden Neuerungen in Kraft:
  • Der Mindestabstand wird von 1 Meter auf 2 Meter vergrößert. Dieser ist an allen öffentlichen Orten einzuhalten. Davon ausgenommen sind Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, sowie nicht im gemeinsamen Haushalt wohnhafte Lebenspartnerinnen/Lebenspartner, einzelne engste Angehörige und einzelne wichtige Bezugspersonen.
  • Das Tragen einer FFP2-Maske (oder einer gleichwertigen bzw. höherwertigen Maske) wird für folgende Bereiche verpflichtend sein:
    • Öffentliche Verkehrsmittel
    • Fahrgemeinschaften
    • Seil- und Zahnradbahnen (wie bisher)
    • Kundenbereiche von Betriebsstätten des Handels (sofern geöffnet) sowie von Betriebsstätten nicht körpernaher Dienstleistungsbetriebe (körpernahe Dienstleistungen bleiben weiterhin untersagt)
    • Märkte (indoor und outdoor)
    • Parteienverkehr von Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten
    • Gastronomie – sofern geöffnet (z.B. beim Abholen von Speisen und in Betriebskantinen)
    • Beherbergungsbetriebe – sofern geöffnet (in allgemein zugänglichen Bereichen wie der Lobby oder an der Rezeption, gilt nicht im Zimmer; Betretung weiterhin nur aus Ausnahmegründen wie zu dringenden beruflichen Zwecken)
Die FFP2-Pflicht gilt ab dem Alter von 14 Jahren, ab 6 Jahren kann stattdessen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Jüngere Kinder müssen den Mund-Nasenbereich nicht abdecken.
  • Kultur: Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archive bleiben vorerst geschlossen. Für Bibliotheken ist künftig Click&Collect möglich.
  • Freizeit: Tierparks, Zoos und botanische Gärten bleiben vorerst geschlossen.
  • Sport: Outdoor-Sportstätten dürfen weiterhin betreten werden (z.B. Eislaufplatz, Loipen), die 10-m2-Regel ist einzuhalten. Künftig muss zudem ein Abstand von mindestens 2 Metern eingehalten werden.
  • Wöchentliche Berufsgruppentestungen sind ergänzend zu den schon bisher verpflichtenden Testungen im Gesundheits- und Pflegebereich für die folgenden Bereiche vorgesehen:
    • Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer mit unmittelbarem Kontakt zu Kundinnen/Kunden (z.B. Handel, Dienstleistungen, Verkehr)
    • Lehrerinnen/Lehrer und Elementarpädagoginnen/-pädagogen bei Kontakt zu Schülerinnen/Schülern
    • Lagerlogistik, wenn Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter den Mindestabstand regelmäßig unterschreiten
    • Öffentlicher Dienst (Parteienverkehr)
    • Spitzensport (bei Mannschafts- und Kontaktsportarten)
Für die Berufsgruppentestungen gilt: Wer nicht getestet ist, muss eine FFP2-Maske tragen. Im Gesundheits- und Pflegebereich sind sowohl Testungen als auch FFP2-Masken (bei Kontakt zu Patientinnen/Patienten bzw. Bewohnerinnen/Bewohnern) vorgeschrieben.




Regelungen durch General-Kollektivvertrag
Um die arbeitsrechtlich und betrieblich notwendigen Begleitmaßnahmen für Eintritts- und regelmäßige Berufsgruppentests zu schaffen, haben sich Sozialpartner und Industriellenvereinigung auf den Abschluss eines entsprechenden General-Kollektivvertrags geeinigt.

Der General-Kollektivvertrag tritt mit 25. Jänner in Kraft und ist zeitlich bis 31. August 2021 befristet.




Freiwillige Antigen-Schnelltests für Lehrlinge an NÖ-Berufsschulen
Lehrlinge, die fallweise zum Präsenzunterricht an die NÖ-Berufsschulen kommen, haben die Möglichkeit sich vor Ort mittels Antigen-Schnelltest auf eine mögliche COVID-19-Erkrankung testen zu lassen. Dadurch sollen vor allem asymptomatische Erkrankungen erkannt und Ansteckungen im Klassenverbund vermieden werden. Die Testung ist freiwillig und kann nur durchgeführt werden, wenn die zu testende Person zustimmt.




2. COVID-19-Steuermaßnahmengesetz
Am Mittwoch, 20. Jänner, wurde im Nationalrat das 2. COVID-19-Steuermaßnahmengesetz in Form eines Initiativantrags eingebracht - eine offizielle Begutachtung wird daher nicht erfolgen. Die Beschlussfassung im Nationalrat soll noch im Jänner erfolgen.

Wichtige Inhalte:
  • Ust-Befreiung von Schutzmasken befristet von 23. Jänner bis 30. Juni 2021 (gilt nicht für den Import von Schutzmasken aus Drittstaaten, es fällt die EUSt. an.)
  • Verlängerung der Begünstigung von Pendlerpauschale und Zulagen und Zuschlägen bis 30.Juni 2021:
    • Das Pendlerpauschale kann in gleicher Höhe wie vor der COVID-19-Krise berücksichtigt werden kann, wenn die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte nur aufgrund einer Quarantäne, Telearbeit bzw. Kurzarbeit aufgrund der COVID-19-Krise nicht mehr bzw. nicht an jedem Arbeitstag zurücklegt wird.
    • Zulagen und Zuschläge, die an Arbeitnehmer in Quarantäne, Telearbeit bzw. Kurzarbeit aufgrund der COVID-19-Krise laufend weitergezahlt werden, können ebenso steuerfrei behandelt werden. Diese Regelung wurde mit dem COVID-19-StMG bis Ende März 2021 befristet und soll nunmehr bis Ende Juni 2021 verlängert werden und für Lohnzahlungszeiträume gelten, die vor dem 1. Juli 2021 enden.
  • Investitionsprämiengesetz:
    Die Frist für die Setzung erster Maßnahmen wie etwa Bestellungen, Lieferungen oder Anzahlungen wird um drei Monate bis 31. Mai 2021 verlängert. Achtung! Anträge auf Investitionsprämie müssen jedenfalls bis zum 28.2.2021 bei der aws eingebracht werden.




Kurzarbeit: Lockdown-bedingte Fristverlängerungen
Nach der am 13. Jänner 2021 rechtswirksam gewordenen Version der Kurzarbeits-Richtlinie, die den Lockdown bis 18. Jänner 2021 definierte, wurde die Richtlinie auf Grund der Verlängerung des Lockdowns mittels Vorstandsverfügung angepasst. Damit werden die auf Grund des Lockdowns beschlossenen Ausnahmen bis vorläufig 24. Jänner 2021 verlängert.

Es geht um folgende Bestimmungen der Richtlinie:
  • Den Entfall der Bestätigungspflicht für die wirtschaftliche Begründung durch Bilanzbuchhalter, Wirtschaftstreuhänder bzw. Steuerberater etc. einerseits für die unmittelbar betroffenen Betriebe (Beilage der Richtlinie), andererseits auch für jene Betriebe, die Kurzarbeit nur für den Lockdown-Zeitraum beantragt haben.
  • Lehrlinge in Kurzarbeit: Verlängerung des Entfalls der Weiterbildungsverpflichtung während des Lockdown.
  • Frist für die nachträgliche/rückwirkende Antragstellung:
    • Die Frist für Erst- und Verlängerungsanträge für Kurzarbeitsprojekte, die zwischen 1.12.2020 und 31.12.2020 begonnen haben, endete am 20.1.2021;
    • bei Beginn zwischen 1.1.2021 und 24.1.2021, endet die Frist mit Ablauf des 20.2.2021.
Aufgrund der Verlängerung des Lockdowns über den 24. Jänner hinaus, ist mit einer entsprechenden Vorstands-Ermächtigung bzw. einer ergänzenden Vorstandsverfügung bis voraussichtlich 7. Februar zu rechnen.




AMS-NÖ Tipp: Mehrseitige PDF-Dateien bei Kurzarbeitsanträgen möglich
Das AMS Niederösterreich hat uns informiert, dass es zum Teil Schwierigkeiten bereitet, beim Antrag zur Corona-Kurzarbeit die Sozialpartnervereinbarung einzuscannen und dem Begehren auf Kurzarbeit anzuhängen, wenn zu viele Fotos anstelle einer PDF-Datei verwendet werden.

Das AMS NÖ weist darauf hin, dass Betriebe auch mehrseitige PDF-Dokumente hochladen können, worin alle Seiten der Sozialpartnervereinbarung enthalten sind. Dazu alle Seiten komplett auf einmal einscannen, damit eine mehrseitige PDF-Datei erstellt wird. Falls Ihr Betrieb über keinen entsprechenden Scanner verfügt, rät das AMS NÖ die Erstellung von mehrseitigen PDF-Dateien mit Hilfe von Handy-Apps durchzuführen (Suchworte: Scan, Foto/Photo, to, PDF, Konverter/Converter).




FAQ zum reduzierten Steuersatz auf Reparaturdienstleistungen und Damenhygieneartikel veröffentlicht
Rückwirkend ab 1.1.2021 gilt aufgrund des COVID-19-Steuermaßnahmengesetz für Reparaturdienstleistungen ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 10 Prozent.
Begünstigt sind Reparaturdienstleistungen (einschließlich Ausbesserungen und Änderungen) betreffend
  • Fahrräder, (inkl. e-Bikes)
  • Schuhe,
  • Lederwaren (Kapitel 42 der Kombinierten Nomenklatur),
  • Kleidung und
  • Haushaltswäsche (wie z.B. Bettwäsche, Tischdecken, Polsterbezüge oder Vorhänge).
Weiters unterliegen Waren der monatlichen Damenhygiene seit 1.1. 2021 dem ermäßigten Umsatzsteuersatz in der Höhe von 10 Prozent.




Übersichtstabelle der WKNÖ zu Coronahilfen
Auf einer Übersichtstabelle haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zu den Coronahilfen Härtefallfonds, Umsatzersatz, Fixkostenzuschuss I und Fixkostenzuschuss 800.000 sowie Verlustersatz zusammengestellt.

Eine weitere Übersicht über die wichtigsten niederösterreichischen und österreichischen Unterstützungsmaßnahmen finden Sie außerdem hier.




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Corona: Aushänge, Infoblätter und Vorlagen
Auf der WKNÖ-Website finden Sie übersichtlich zusammengestellt:

• Aushänge
• Infoblätter
• Vorlagen




Aktuelle Länderinformationen
Informationen zur aktuellen Corona-Situation mit Reisebeschränkungen und Pendlerregelungen finden Sie auf den Seiten der WK-Außenwirtschaftscenter.
  1. Klick auf die Website der Außenwirtschaft Austria
  2. Land auswählen
  3. Klicken Sie in den chronologischen Meldungen des gewünschten Landes auf „Coronavirus: Situation in xy - Aktuelle Lage und laufende Updates“




Die Inhalte dieses Newsletter basieren auf dem Stand vom 22. Jänner 2021, 12:00 Uhr. Über allfällige Änderungen in der derzeitigen Situation werden wir Sie schnellstmöglich informieren.












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und wem soll das was nutzen???
kann doch jeder den es interessiert selber aufrufen....
 
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