Hobbyhuren und unliebsame Polizeikontakte

Unten ist ein Bericht zum Urteil oben: "Behörde muss Akten über früheres Sexleben vernichten. Privatsphäre. Frau kämpfte Jahre um ihre Privatheit.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat dem jahrelangen Kampf einer Frau um Löschung kompromittierender Unterlagen ein Ende bereitet. Der für die Frau positive Ausgang überrascht vielleicht weniger als der enorme argumentative Aufwand, mit dem das Bundesfinanzgericht ihn zu verhindern trachtete." [Weiter in: Die Presse, Rechtspanorama vom 5 Feb 2018]
 
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