Gangbang Gangbang - Der Thread!

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Wieviele Männer sollen bei einem Gangbang teilnehmen?

  • 3 bis 5

    Stimmen: 807 30,5%
  • 6 bis 10

    Stimmen: 1.051 39,7%
  • 11 bis 20

    Stimmen: 404 15,2%
  • 21 bis 40

    Stimmen: 112 4,2%
  • 40 plus

    Stimmen: 276 10,4%

  • Umfrageteilnehmer
    2.650
Gangbangs sind in leider Österreich verboten und werden daher als Filmproduktionen deklariert!

da bin ich schon mal auf den beleg gespannt ...
faktum ist, dass alle hier genannten lokalitäten über die erforderliche gewerberechtliche zulassung verfügen, alles einvernehmlich geschieht
und auch der zugang vorort nur beschränkt und kontrolliert möglich ist.
 
@Mitglied #205559
Es ging mir weder um recht oder unrecht zu haben.
Sondern da viele wegen der „guten alten Zeit“ geschrieben hatten, dass sich die Rahmenbedingungen nicht immer zum Vorteil ändern.
Nicht nur sehen sollten was mal war, sondern was noch möglich ist.
Übrigens hatte diese Woche einen sehr geilen Nachmittag genossen wenn auch die Frauen nicht jeden entsprechen oder gefallen,
mag s halt lieber reifer mit was dran.
 
Gangbangs sind in leider Österreich verboten und werden daher als Filmproduktionen deklariert!
Verboten ist, dass ein(e) Organisator(in) ein Mädchen anheuert und diesem anordnet, sich jetzt gegen Entgelt (an sie oder an den Organisator) einer Ein- oder Mehrzahl von Männern zu sexuellen Handlungen anzubieten.

Eine Dame darf sehr wohl in ihrem Stammkundenkreis eine Mehrzahl von Männern ansprechen und zu einem GB einladen. Da stellt sich ein bisschen die Frage der Location:
  • Bei ihr daheim oder in einem von ihr gemieteten Apartment geht das nicht legal (Wohnungsprostitution).
  • Bei ihm oder in einem von einem Herrn angemieteten Appartement geht das, strikt nach dem Gesetzestext (des WPG), auch nicht, weil erlaubt ist Outcall nur in den "Räumen derjenigen Person" (Einzahl!), die die SDL in Anspruch nimmt. Wie grammatikalisch genau das durch die Polizei gehandhabt wird/würde, weiß ich nicht. Auch das von zwei Männern gebuchte Doppelzimmer im Hotel wirft da Fragen auf.
  • Eine Dame darf aber eine Runde von Männern, durchaus auch durch ihre (und nur ihre) öffentliche Werbung, in ein genehmigtes Prost-Lokal einladen (wenn sie dort auf der Basis einer Zeitmiete [Laufhausmodell] und nicht mit Einnahmenteilung arbeitet). Da ergibt sich letztlich "nur" das praktische Problem, dass in "jedem Raum", in dem SDL erbracht werden, eine Alarmeinrichtung "leicht erreichbar" sein muss. Die vorgesehenen Verrichtungszimmer mit Alarmanlage sind oft zu klein, der Eingangsbereich/Aufenthaltsraum ohne Alarmeinrichtung. Doch scheint mir diese letzte Bedingung als durchaus lösbar.
In diesem Fall sollte der Betreiber des Prost-Lokals nachvollziehbar abrechnen, dass er einen Kostenbeitrag der Besucher im Namen der bzw für die Dame entgegengenommen und ihr dann, nach Abzug einer realistischen Miete/Benützungsgebühr, ausbezahlt hat (kein "Fixhonorar" für sie, sondern zB Eintritt mal x Männer minus zB Getränkepauschale mal x Männer minus Pauschalmiete).​
Ich hab alle Formen schon gesehen.
 
Wo ist das lovekino?
Michael-Bernhard-Gasse 13, 1120 Wien
 
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