Privat Diverses Freizeit und Diskussions Fred der NÖLer.......

Könnte um eine schwangere Kollegin ersuchen - da kommt die Liege mit... :hmm:
hatten wir mal vor ca. 20 jahren im büro, ihr (also der schwangeren kollegin) war es zu peinlich und hat sie nie genutzt. ich hab jeden tag nach dem essen ca. 20 minuten darauf geruht. die ist dann auch als sie schon im mutterschutz und dann karenz war noch länger bei uns gestanden. bis dann irgend ein trampel aus einer anderen abteilung schwanger wurde und sie die liege gebraucht haben :rolleyes:
 
hatten wir mal vor ca. 20 jahren im büro, ihr (also der schwangeren kollegin) war es zu peinlich und hat sie nie genutzt. ich hab jeden tag nach dem essen ca. 20 minuten darauf geruht. die ist dann auch als sie schon im mutterschutz und dann karenz war noch länger bei uns gestanden. bis dann irgend ein trampel aus einer anderen abteilung schwanger wurde und sie die liege gebraucht haben :rolleyes:
Oiso bei uns gabs da in der Firma nix....
 
Oiso bei uns gabs da in der Firma nix....
laut chatgpd
Ja — in Österreich haben schwangere Arbeitnehmerinnen tatsächlich ein Recht auf eine geeignete Liegemöglichkeit im Betrieb.
Das ergibt sich aus dem Mutterschutzgesetz (MSchG), genauer gesagt aus § 4 Abs. 4 MSchG, wo steht, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, „den Arbeitnehmerinnen Gelegenheit zur zeitweisen Ruhe in geeigneter Lage“ zu geben.
Konkret heißt das:
Es muss eine Liege oder Ruhemöglichkeit (z. B. eine Couch oder Liege im Ruheraum) vorhanden sein.
Sie muss leicht zugänglich und in einem ruhigen, hygienischen Zustand sein.
Der Arbeitgeber trägt die Kosten und Verantwortung, das bereitzustellen.
Das ist kein „nice to have“, sondern eine gesetzliche Verpflichtung — Teil des Gesundheitsschutzes für Schwangere.
Bei Verstößen drohen dem Arbeitgeber sogar Verwaltungsstrafen.
 
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