Ich habe mich jetzt ein wenig näher mit dem Begriff direkt befaßt. Jetzt ist mir klar, daß es da ganz ausschließlich um Geschlechtsteile und Geschlechtsakte geht.
Bislang hatte ich mir vorstellen können, daß man da auch eine etwas frivolere, "leichtere" Bekleidung mit einreihen könnte, die mehr Haut sichtbar macht (wenn auch nicht an den ganz intimen Körperstellen). Die man mitunter auch als erhöht peinlich oder anstößig betrachten könnte. Oder weil sie bestimmte Körper-Formungen besonders betont. Oder sonst wie obskure Gedanken aufkommen läßt. Zwischen verführerisch - anstößig...irgendwie.
Eigentlich bin ich froh, daß die Definition so eng ausgelegt ist.
Also für uns sind Frivol und Exhibitionismus, zwei komplett verschiedene "Sachen"!
Wir zb sind ziemlich Frivol veranlagt und leben es zb in Swingerclubs oder Szene Lokale auch aus!
Bei Exhibitionismus geht es ja eigentlich darum in der Öffentlichkeit plötzlich seine geschlechtsteile zu zeigen und das schlimme ist, die machen auch vor Kindern nicht halt.....
Der wesentliche Unterschied zwischen Exhibitionismus und „frivol“ liegt in der Intensität, der strafrechtlichen Relevanz und der sexuellen Intention.
Exhibitionismus ist eine Form von Paraphilie (Störung), die oft strafbar ist, während frivol eher ein Verhalten beschreibt, das als leichtfertig, schlüpfrig oder gewagt gilt, aber meist im sozialen Rahmen bleibt.
Hier ist die detaillierte Aufschlüsselung:
Exhibitionismus
Definition: Die wiederholte, absichtliche Entblößung der Genitalien vor fremden Personen, meist in der Öffentlichkeit (z.B. U-Bahn) oder unpassenden Umgebungen.
Ziel: Sexuelle Erregung oder Befriedigung, oft durch das Überraschen, Erschrecken oder Schockieren der unfreiwilligen Beobachter.
Rechtlicher Aspekt: In Österreich eine Straftat, die als exhibitionistische Handlung belästigt.
Charakter: Zwanghaft, einseitig, aufdringlich und oft mit dem Wunsch verbunden, die Reaktion des Opfers zu sehen.
Frivol (Frivolität)
Definition: Ein Verhalten, eine Äußerung oder eine Kleidung, die leichtfertig, oberflächlich, schlüpfrig, anzüglich oder gewagt ist.
Ziel: Unterhaltung, Koketterie, Provokation oder ein erotisches Spiel, oft in einem gesellschaftlichen oder spielerischen Kontext.
Rechtlicher Aspekt: Frivolität ist in der Regel nicht strafbar. Es bewegt sich im Bereich der sozialen Normen und des guten Geschmacks.
Charakter: Augenzwinkernd, verführerisch, oft spielerisch oder albern.
Also da ist schon ein gewaltiger Unterschied unserer Ansicht nach
