Der Moment ...

Naja … ich versuche es eh

Ich hab ja keine Arbeitnehmerveranlagung wie andere, die könnt ich zurückziehen - weil freiwillig…

Eh egal jz - mal schauen
bis einen Monat nach Beischeidausstellung kannst Beschwerde einlegen. Ich würd dem Finanzamt gleich ein Mail schreiben. Warum machst du denn sowas????
 
bis einen Monat nach Beischeidausstellung kannst Beschwerde einlegen. Ich würd dem Finanzamt gleich ein Mail schreiben. Warum machst du denn sowas????

Bis zu fünf Jahre zurück liegenden Bescheide kannst neu aufrollen....

Ich hab ja Einkommenssteuererklärung.
Aber wird schon. Hab eh ein ergänzendes Schreiben zurückzusenden. Da gebe ich das mit den Alimenten dazu. Wird schon passen 😊
 
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