Azubine Büro

Sollte sie ein Lehrling sein oder anderweitig in der Firmenhirarchie unter ihm stehen, ist das gemäß Par. 212 StGB - Missbrauch des Autoritätsverhältnisses unter Umständen sehrwohl strafrechtlich relevant.
Arbeitsrechtlich nur schwierig wenn er Ausbildner ist, Weisungsbefugnis oder das Recht auf Leistungsbeurteilung hat.

Kurzum, schwierig wirds, wenn ein Machtgefälle besteht, welches ihr Sschaden könnte.
 
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