Altersgrenze

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Also Leute, bitter einigen wir uns auf JEDEN FALL auf, ÜBER 18 MUSS SIE SEIN! !!!!!!!!
 
[h=2]Österreich [Bearbeiten][/h]In Österreich liegt das Schutzalter bei 14 Jahren. Mit diesem Alter beginnt die Mündigkeit (§ 74Vorlage:§/Wartung/RIS-Suche Abs. 1 öStGB). In Hinsicht auf Sexualität bedeutet das, dass prinzipiell alle Formen des sexuellen Kontaktes, mit denen beide einverstanden sind, erlaubt sind, solange beide das 14. Lebensjahr vollendet haben, es sei denn, eine der beteiligten Personen ist aus bestimmten Gründen noch nicht reif genug, „die Bedeutung des Vorgangs einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln“ und der Täter nützt diese mangelnde Reife sowie seine altersbedingte Überlegenheit aus (§ 207bVorlage:§/Wartung/RIS-Suche Abs. 1 StGB). In diesem Fall stehen sexuelle Handlungen mit dieser Person unter Strafe, solange sie das 16. Lebensjahr nicht vollendet hat. In jedem Fall sind sexuelle Handlungen, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt, jedoch dann nicht strafbar, wenn der Altersunterschied nicht mehr als 4 Jahre beträgt und die jüngere Person nicht jünger als 12 Jahre alt ist (§ 207Vorlage:§/Wartung/RIS-Suche Abs. 4 StGB). Geschlechtsverkehr ist dann nicht strafbar, wenn die jüngere Person mindestens 13 Jahre alt und der Partner nicht mehr als 3 Jahre älter ist (Alterstoleranzklausel in § 206Vorlage:§/Wartung/RIS-Suche Abs. 4 StGB). Für Prostitution liegt das Schutzalter bei 18 Jahren, das heißt, der Freier eines oder einer Prostituierten unter 18 Jahre macht sich strafbar (§ 207bVorlage:§/Wartung/RIS-Suche Abs. 3 StGB).
 
das heisst:

ein Erwachsener Mann darf mit einer mündigen 14 jährigen bumsen

aber sie dürfte ev. dann erst ab 18 Profi werden.


alles klar?

eine frühere Bekannte von mir hatte eine 14 jährige Tochter die ging damals in einer Wiener Schule.
Sie beobachtete dass öfter Mäner ab 40 oder 50 diese jungen Madeln abholen u
nd ihnen dann allerlei Geschenke machen etc. und dafür dürfen sie dann mal ran..

Meine Frage an diese Mutter: " ja dürfen die denn das?"
Antwort: "JA das ist völlig legal"

"quod erat demonstrandum"

Wobei der § 207b natürlich ein sog. Gummiparagaph ist
und im Falle einer Privat-Klage der richterlichen Bemessung anheim fallen könnte..
"könnte" aber nicht muss
Ab 16 geht auch das nicht mehr
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
nd ihnen dann allerlei Geschenke machen etc. und dafür dürfen sie dann mal ran..

Meine Frage an diese Mutter: " ja dürfen die denn das?"
Antwort: "JA das ist völlig legal"

Ist es nicht.

Sobald ein "Entgelt" im Spiel ist, gilt die Grenze von 18 Jahren. Und Entgelt muss nicht zwangsläufig in Form von Geld geleistet werden, es können auch Zuwendungen anderer Art sein. Sobald diese Zuwendungen über alltägliche Einladungen etc. hinausgehen, ist die grenze zur Strafbarkeit überschritten.
 
naja dafür hat man ja unter anderem auch '"Gummimiparagrafen"

ABER:

wenn die 15 jährige mit dem "Geschenk" zufrieden war und der 50er war es mit der Gegenleistung
warum sollte dann wer von den Beiden dazu etwas aussagen?

naja und ob das nun schon "Professionelles Entgelt ist das möchte ich schon stark bezweifeln..

abgesehen davon:

die Mädeln in dieser Schule wussten natürlch sehr genau welche das macht und welche nicht.

Manche waren sogar neidisch, soweit mir glaubhaft berichtet wurde...
 
und warum fragst du dann
wenn du eh "alles" weisst?

:shock:

Weil du irgendwelche Behauptungen aufgestellt hast auf der vorigen Seite von wegen, dass "frau" über 18 sein muss - und das entspricht nun mal nicht den Tatsachen.

Und offensichtlich wusstest du von Gesetzesänderungen, die in den letzten 3 Monaten klammheimlich gemacht wurden, weil schließlich hast du ja folgendes gepostet:

Im Gesetz in Ö. steht das ganz anders
 
Für Sex darf er auch gerne 40 oder auch älter sein - wobei, hm, ich denke, 50 oder 55 wäre doch die Grenze.
In einer Beziehung ist 30 die Grenze, immerhin will ich noch Kinder. Aber da ich ja einen Freund hab, ist das ja eh nur rein platonisch ;)
 
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