Abtreiben?!?!

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Ein Einwand den ich nicht ganz entkräften kann ... ich muss zugeben, dass ich ihre Posings jeweils nur bis zu einem Punkt gelesen habe, an dem es zu emotional wurde ...

Quasi Begrüßung und Abschied:hmm:
Es dürfte dir der Holocaust Vergleich:kotzen: auch entgangen sein...
 

Hattet ihr schonmal solche Entscheidungsprobleme!!!


Nein, solche Entscheidungsprobleme hatte ich noch nie. Das kann aber auch daran liegen, dass ich relativ feste Wertevorstellungen und Prioritäten habe, an denen niemals anlassbezogen gerüttelt wird.

Ich glaube, in der geschilderten Situation wäre es sinnvoll, die beiden Themenkreise voneinander zu trennen. Ich würde mich fragen, ob eine Abtreibung grunsätzlich eine vorstellbare Vorgehensweise wäre und die subjektiv dafür sprechenden Umstände vorliegen. Die Frage, ob sie sich vom Partner trennen soll, würde ich gesondert betrachten.
 
es wurde hier im Usprungsthread nach 1 Lösung gesucht.."soll sie abtreiben oder nicht"..
ABER: sofort, und von den meisten, die sich beteiligten an dem Fred, kam bewußt keine postulierte Lösung.

und ich finde das auch gut so - weil die eigentliche entscheidung nur von der betroffenen selber (plus ein bissi mit vom vater - plus vom normenwerk her vom jeweiligen gesetzgeber) kommen kann. das einzige, was so eine runde wie wir dazu beitragen kann, ist, die dinge von verschiedenen gesichtspunkten aus zu betrachten.

von der breite des scopes her ist das wohl gelungen - von der tiefe, vielfalt und ernsthaftigkeit am thema selber wohl nicht - und da nehm ich mich selber nicht aus.
 
Den anderen freies Recht ihrer eigenen Entscheigung zuzugestehen...

... hat nicht mit Auferlegen der eigenen moralischen Werte zu tun.
 
und ich finde das auch gut so - weil die eigentliche entscheidung nur von der betroffenen selber (plus ein bissi mit vom vater - plus vom normenwerk her vom jeweiligen gesetzgeber) kommen kann. das einzige, was so eine runde wie wir dazu beitragen kann, ist, die dinge von verschiedenen gesichtspunkten aus zu betrachten.

von der breite des scopes her ist das wohl gelungen - von der tiefe, vielfalt und ernsthaftigkeit am thema selber wohl nicht - und da nehm ich mich selber nicht aus.


ja danke für die Zusammenfassung, das ist gut für user, die auf der letzten Seite einsteigen. Amen. ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
weil die eigentliche entscheidung nur von der betroffenen selber (plus ein bissi mit vom vater - plus vom normenwerk her vom jeweiligen gesetzgeber) kommen kann.

Des bissi vom Vater is mir a bissi zviel... ;)

Die endgültige Entscheidung kann und darf nur von der Frau im Rahmen der Gesetze getroffen werden...
Alles andere wäre IMHO ein Versuch der Beeinflussung und das kann i so ned gelten lassen.
Es ist und bleibt der Körper der Frau um den es geht und NUR SIE kann und darf darüber entscheiden!
 
Des bissi vom Vater is mir a bissi zviel... ;)

Die endgültige Entscheidung kann und darf nur von der Frau im Rahmen der Gesetze getroffen werden...
Alles andere wäre IMHO ein Versuch der Beeinflussung und das kann i so ned gelten lassen.
Es ist und bleibt der Körper der Frau um den es geht und NUR SIE kann und darf darüber entscheiden!

deswegen die abstufung und einschränkung auf "ein bissi": mitsprache/mitwirkung ja. entscheidung: nein.
 
deswegen die abstufung und einschränkung auf "ein bissi": mitsprache/mitwirkung ja. entscheidung: nein.
Nein, nicht mal Mitsprache! ;)

Wenn eine Frau innerhalb einer Partnerschaft schwanger wird, wird sie vermutlich sowieso den Partner in die Entscheidung mit einbinden, aber gesetzlich verankern kannst ein "Mitspracherecht nicht".
Deshalb obliegt es jeder Frau allein, ob sie ihren Mann/oder den Ereuger des Kindes in diese Entscheidung einbindet oder nicht!

Das was du schreibst, kann man als deinen "frommen Wunsch" bezeichnen, ist aber nicht gesetzlich verankerbar.
 
Des bissi vom Vater is mir a bissi zviel...

Die endgültige Entscheidung kann und darf nur von der Frau im Rahmen der Gesetze getroffen werden...
Alles andere wäre IMHO ein Versuch der Beeinflussung und das kann i so ned gelten lassen.
Es ist und bleibt der Körper der Frau um den es geht und NUR SIE kann und darf darüber entscheiden!
Schön langsam hab ich das Gefühl, du benutzt den Thread um dich als Frauenversteher zu profilieren.:mrgreen:
 
Nein, nicht mal Mitsprache! ;)

Wenn eine Frau innerhalb einer Partnerschaft schwanger wird, wird sie vermutlich sowieso den Partner in die Entscheidung mit einbinden, aber gesetzlich verankern kannst ein "Mitspracherecht nicht".
Deshalb obliegt es jeder Frau allein, ob sie ihren Mann/oder den Ereuger des Kindes in diese Entscheidung einbindet oder nicht!

Das was du schreibst, kann man als deinen "frommen Wunsch" bezeichnen, ist aber nicht gesetzlich verankerbar.

da sind wir eben unterschiedlicher meinung.

und für alles, was nicht gesetzlich verankerbar ist, aber gesetzlich verankert ist - und umgekehrt - einen cent ... und ich hab ausgesorgt (gurkenkrümmung ja - aber unterschiedliche sorgerechtsentscheidungen in zwei verschiedenen eu-ländern, aber keine instanz darüber, um das auszuräumen ...).
 
... ist aber nicht gesetzlich verankerbar.

verankerbar ist vieles. Genauso, wie ein Kind die Lebensplanung einer Frau beeinträchtigt, tut es das auch für den unterhaltspflichtigen Mann. Dass die Schwangerschaft zunächst bedeutender erscheint, liegt auf der Hand. Aber fast 3 Jahrzehnte lang monatlich bezahlen zu müssen, auf persönliche Freiheiten verzichten zu müssen usw. ist ebenso ein nicht unerheblicher Eingriff. Daher muss dem Mann entweder ein Mitspracherecht zugestanden werden oder das der Frau auch relativiert werden. Das Argument "mein Körper" ist spätestens nach dem Abstillen verfallen.

Klingt zynisch, aber bist du dir bewusst, dass ein unterhaltspflichtiger Mann nicht ohne Weiteres selbständig werden kann? Durch das Anspannungsprinzip hätte er einen erheblichen Wettbewerbsnachteil und würde den finanziellen Ruin riskieren - anders als in einer aufrechten Ehe. Wenn also die Frau sich das Recht herausnehmen will, über ihren Körper, ihre Lebensplanung und ihr Wohlbefinden selbst zu entscheiden, muss das auch für die Lebensplanung und das Wohlbefinden des Mannes gelten.

Ein Mitspracherecht (genauer: Äußerungsrecht) hat der Unterhaltspflichtige theoretisch bei wichtigen Entscheidungen auch und das konnte auch gesetzlich verankert werden.
 
Ein Mitspracherecht (genauer: Äußerungsrecht) hat der Unterhaltspflichtige theoretisch bei wichtigen Entscheidungen auch und das konnte auch gesetzlich verankert werden.

weiter würde ich aber umgekehrt auch nicht gehen. das argument "abtreibung wegen nicht unterhalt zahlen müssen" ist für mich nicht maßgeblich - und außerdem auch leicht umgehbar (dann komm ich halt erst als mutter drauf, wenn es zu spät ist). natürlich hast du - rein wirtschaftlich für den mann gesehen - recht. aber das ist eben das vergnügungsrisiko dabei.

extrem-einzelfälle kannst gerade dabei sowieso weder als gesetzgeber noch als gesellschaft über einen kamm scheren. die ermessensfrage des gerichts (falls notwendig) ist dabei eine ganz wesentliche komponente.
 
eben grad um solche fälle wie derzeit konkret zwischen dänemark und österreich zu vermeiden.

Wobei nach meiner Ansicht speziell in diesem Fall der Vater schlechte Karten hat, denn außer in Dänemark, hat er nirgends in Europa derzeit das Sorgerecht... Drum isser ja auch nach Dänemark abgehauen...
 
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