Was denkst du gerade?

Ja ... Hier geht es um Radfahrwege... Keine Ahnung was du mit hier zeigen willst?.
Ich dachte das passt zum Problem...
Im ÖAMTC Magazin haben sie vor einiger Zeit auf die veränderte Behandlung von Radfahrern im Verkehrsfluss hingewiesen.
However - es ist deutlich zu sehen dass gefühlte 30-35% die Regelungen der StVO nicht kennen oder sie ignorieren. Aber das gilt generell für die Einspurigen.
 
Die eigentliche Antwort - Rechtsvorrang bzw Nachrang als Linkskommender gilt auch für alle Einspurigen. Und wie wir wissen haben Einsatzfahrzeuge im Einsatz und Schienenfahrzeuge ... etc etc ....
Stellt sich fast die Frage, ob es Einsatzfahrzeuge (mit Blaulicht) in Form von Dienstfahrrädern gibt? Dann gilt wohl sinngemäß.... :schulterzuck:
Die Praxis - es fährt wer zuerst kommt... und es gibt nicht wenige Radler, die offenbar keinen Willen zum Überleben haben... ;)

So, ich denk ma nun nix mehr und schließe insgesamt 3 Türen und - wieder eine Woche weniger bis zum weit entfernten Pensionsantritt... 🥸
 
wenn einem die eigene - in derselben wohnung lebende - ehefrau über anwalt und gericht einen eingeschriebenen brief zukommen lässt, dann kann das nur zweierlei bedeuten:

1. die scheidung
2. philo hat bei einem mietrechtseinspruch nicht mit der konsequenten versandlogik der österreichischen justiz gerechnet!

:rofl::rofl::rofl:

zur allgemeinen beruhigung: variante 2 trifft zu!
 
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