Dienstleistungen Diverses Flatratepuff Wien

Die Frauen in einem Flatratepuff können nur angestellt und nicht selbstständig arbeiten und damit fielle in Österreich die Funktion des Arbeitgebers unter Zuhälterei. :lehrer:


Vollkommen richtig. Darum wird ein Flat Rate Puff auch nicht genehmigt.
Der Betreiber würde sofort wegen Zuhälterei angeklagt.
 
Nur gibt der schwammige Gesetzestext nicht viel her. Der verbietet, dass sich jemand durch "Ausnützen" oder "Ausbeuten" eine "fortlaufende Einnahme" sichert. Warum da dann nicht der Laufhausbetreiber mit der überhöhten Zimmermiete oder das Studio das 50/50 teilt reinfällt und nur der Dienstvertrag böse sein soll verstehe wer will! Justizia wie immer nur auf einem Auge blind ;)
 
Zurück
Oben