Umgestaltung Par 218

Wenn Par 218 Umgestaltet wird wie vorgeschlagen, kann/Darf man in der Zukunft sich trauen Parkplatzs

  • Ja, aber man muss sehr aufpassen

    Stimmen: 0 0,0%
  • Ja, aber man sollte den (Park)platz anmieten un absperren

    Stimmen: 0 0,0%
  • Ja, aber man soll Wachposten aufstellen

    Stimmen: 0 0,0%
  • Nein

    Stimmen: 0 0,0%
  • Nein, aber wird doch gemacht wie derzeit

    Stimmen: 0 0,0%
  • Nein, aber wird doch gemacht, aber nicht so oft wie dzt.

    Stimmen: 0 0,0%

  • Umfrageteilnehmer
    5

Mitglied #516

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Männlich
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Ziemlich lang, wenn zu lang dann bitte löschen.

Der Vorschlag u.a. über die Sexualstrafrechtänderungen bringt einen Gummiparagraphen mit, die Änderung der Par. 218

Bisher öffentliche begehung und berechtigte ärgerniss war bedingung für die Strafbarkeit, in der Zukunft braucht man keine Öffentlichkeit, genügt eine Geschädigte, die sich schlecht fühlt.

Ich bin kein Jurist meine Meinung nach sieht so aus:
GV in der öffentlichkeit auch geschlechtliche Handlung
Grapschen in der öffentlichkeit auch geschlechtliche Handlung

Wenn eine Frau sein Freund mit ihren beste Freundin erwischt beim grapschen und deswegen sich erschreckt oder geekelt fühlt - dann ist das schon mehr als Genuck.

Und dann solche hundespazierende Personen, anständige Fischer, gesunde Radfahrer und Jogger, die wegen sexmachende Pärchen am Parkplatz oder bei der Fluss sich belästigt fühlen, können auch strafrechtlich vorgehen.
Nicht zu sprechen von Leute die berufsbedingt (z.B. Berufsfahrer, Polizisten, Waldarbeiter) oder um ihre Notdurft dringend zu erledigen sind gezwungen solche Plätze aufsuchen und sich belästigt fühlen.

Wenn der Täter rechtskräftig verurteilt wird kann der Opfer versuchen wegen die erleidete psychologische Schaden (das Gericht hat ja bestätigt das er Geschädigt wurde) eine Schmerzensgeldsforderung oder ähnliche durchsetzen.

Untenstehender Text aus der Schriftstück des BMJ GZ 318.016/6-II 1/2003; Quelle: Parlinkom Webseite
Dokument ca 20 MByte und hat über 140 Seiten, deshalb habe ich die bezogene Teile (Textenwurf und Begründung) hierher kopiert:

"24. § 218 samt Überschrift hat zu lauten:
"Sexuelle Belästigung
§ 218. (1) Wer mit dem Vorsatz, einem anderen zu belästigen, eine geschleichtliche Handlung vornimmt, ist, wenn die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Der Täter ist nur auf Antrag der belästigten Person zu verfolgen.""


"Zu Artikel 1 Z 24 (§ 218 StGB)

Vorbemerkung:
Nach § 213 idgF macht sich strafbar, wer öffentlich und unter Umständen, unter denen sein Verhalten geeignet ist, durch unmittelbare Wahrnehmung berechtigtes Ärgernis zu erregen, eine "unzüchtige" Handlung vornimmt, Der überwiegende Teil der Verurteilungen nach dieser Bestimmung entfällt auf exhibitionistische Handlungen, worunter nicht scon die Entblössung des Geschlechtsteils, sondern erst die öffentliche Onanie zu verstehen ist, Strafbar wäre aber z.B. auch die öffentliche Vornahme des Geschlechtsverkehrs.

Ein spezieller Konfrontationssutz für Jugendliche ist in § 208 normiert, Der schutz der Allgemeinheit vor öffentlicher Belästigung hingegen erscheint - ähnlich wie die Regelung der zulässigen Formen der Prostitutionsausübung - eher als eine Aufgabe der Sittenpolizei und damit des Verwaltungsrechts als eine des gerichtlichen Strafrechts. Durchaus sinnvoll wäre hingegen ein Schutz des Einzelnen vor sexueller Belästigung u.a. durch Exhibitionismus, da solche Handlungen vom Betroffenen als irritierender und bedrohlicher empfunden werden, wenn sie vor ihm allein - etwa nachts in einer unbelebten Strasse, im Hausflur oder in einem Zugabteil - vorgenommen werden (vgl. Philipp in WrK, § 218 Rz 4). Im schweizerischen und liechtensteinischen Recht etwa gibt es eigene Straftatbestände gegen sexuelle Beläastigung (§ 198 schwStGB bzw. § 203 flStGB). Auch § 183 dStGB stellt auf die Belästigung einer konkreten Person durch eine exhibitionistische Handlung ab.

Die Beschränkung eines Deliktes gegen sexuelle Belästigung auf exhibitionistische Handlungen erschiene im Sinne eines Schutzes der sexuellen Integrität jedoch zu eng. So stellt etwa auch die intensive Betastung unmittelbar geschlechtsspezifischer Körperpartien des Opfers einen Eingriff in dessen Intimsphäre dar, der von diesem im Fall der ungewollten Berührung in der Regel als irritierender und unangenehmer Übergriff umpfunden wird. Nicht immer wird der Tatbestand der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 StGB erfüllt sein. Zwar bestehen im Bereich des Dienst- und Arbeitsrechts gewisse Handhaben u.a. gegen sexuelle Belästigung (vgl. § 69 Abs. 2. ArbVG, § 2 Abs. 1b des Gleichbehandlungsgesetzes, § 7 Abs. 2 B-GBG und § 29 Abs. 3 UniStG), doch erscheint es an der Zeit, die gesellschaftliche Missbilligung solcher nicht nur am Arbeitsplatz erfolgender Übergriffe zum besseren Schutz der - zumeist weiblichen - Betroffenen in einem gerichtlichen Straftatbestand zum Ausdruck zu bringen.

Aus diesen erwägungen schlägt der Entwurf eine völlige Neugestaltung von § 218 als Delikt gegen sexuelle Belästigung vor.

Zu § 218:
Tatbestandmässig ist die Vornahme einer geschlechtlichen Handlung, wenn dies mit dem Vorsatz geschieht, einen anderen zu belästigen. Es kann sich dabei einerseits um eine sexual sinnbezogene Manipulation des Täters am eigenen Körper (Onanie), andererseits aber auch um eine geschlechtliche Handlung am Opfer handeln. Belästigungsvorsatz ist dann gegeben, wenn eine andere Person nach dem Vorsatz des Täters die Handlung des Täters (auch in ihrer sexuellen Tendenz) erkennen kann und sie beim Opfer zu einer negativen Gefühlsempfindung von einigem Gewicht, etwa Schrecken, Ekel oder Ärger führen kann (vgl. Horn/Wolters in SK dStGB II, § 183 Rz 3); bedingter Vorsatz genügt. Keine Belästigung würde etwa die Erregung von Mitleid, Verwunderung oder Vergnügen über einen solchen Vorgang darstellen. Vom Betroffenen - etwa im Zuge einer körperlichen Annäherung oder im Rahmen einer bestehenden Intimbeziehung - gewünschte Berührungen fallen demnach nicht darunter.

(...)"
 
Es gab schon vor meine Posting eine Vorlage eine neue Version, was ich leider nur jetzt gefunden habe

25. § 218 samt Überschrift hat zu lauten:

„Sexuelle Belästigung

§ 218. (1) Wer eine Person durch eine geschlechtliche Handlung belästigt, ist, wenn die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Der Täter ist nur auf Antrag der belästigten Person zu verfolgen.“


d.h. vorsatz ist gestrichen, gar nicht erforderlich, genügt, wenn die Geschädigte sich schlecht fühlt.

Näheres und die Begründung:

-www.parlinkom.gv.at/pd/pm/XXII/I/texte/002/I00294__10159.html

Dort wird klar, daß visuelle Wahrnehmung gar nicht erforderlich ist, genügt die akustische z. B. telefonische Belästigung mit erotische Gestöhne.

Aber man sollte die dünne Wände auch nicht vergessen.
Schaukelnde Schlafwagen und schwankende Zelte am Campingplatz, quietschende mit Vorhang verdunkelte Autos am Parkplatz können auch auffällig werden.

Wenn dein (Ehe)partner erwischt Dich mit eine andere - und sich dabei belästigt fühlt, dann, wenn will, kann strafrechtlich vorgehen. Ja denkst, "mit mir kann das nie passieren, ich bin treu, und wir sind verliebt".

Wehret euch.
 
"Der Nationalrat hat beschlossen:
[...]
Artikel I
Änderungen des Strafgesetzbuches

[...]
27. § 218 samt Überschrift hat zu lauten:
„Sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen
§ 218. (1) Wer eine Person durch eine geschlechtliche Handlung

1. an ihr oder
2. vor ihr unter Umständen, unter denen dies geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen,

belästigt, ist, wenn die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit
Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich und unter Umständen, unter denen sein Verhalten geeignet
ist, durch unmittelbare Wahrnehmung berechtigtes Ärgernis zu erregen, eine geschlechtliche Handlung
vornimmt.

(3) Im Falle des Abs. 1 ist der Täter nur auf Antrag der belästigten Person zu verfolgen.“
[...]

Artikel VI
In-Kraft-Treten

Die Artikel I, II und IV dieses Bundesgesetzes treten mit 1. Mai 2004 in Kraft."
 
Jetzt hab ich mal den ältesten und postmöglichen Mistkübelthread hervorgehoben. Unglaublich was für ein Scheiss schon 2004 geschrieben wurde.
 
半年前に勤務していた会社からリストラされ退職し、退職金のみで食いつないで来た、うだつの上がらない中年
男性、村上はスポーツ新聞の三行広告で発見した'サーバントバンク'なる怪しげな人材派遣センターに登録。
ある日、事務所の女性から'仕事が入った'と呼び出され、仕事内容を聞かされた村上は唖然とした。その内容
は、現在アイドル的、人気の高い女子アナウンサー浅野ナオミのマンション住み込み奴隷というものだった。報
酬は月100万の半年契約、遊びが過ぎてサラ金にも借金のある村上は相手が超有名人、しかも大ファンとあって断
るすべもない所か、心なしワクワクしていた。だが、考えは甘かった。女性事務員から首輪をはめられ、浅野ナ
オミの住居へ…着いた途端に全身を束縛され全頭マスクまで装着されリビングに放置された。村上は白分の身の
危険を感じたのか、脱走を試みるが時既に遅しだった。女子アナ浅野は、ニュース番組のアイドル的な顔とは裏
腹に白宅では冷酷な真性S女性へと変貌した。仕事のストレスと生理が重なってか、脱走を発見された村上は穴
の空くほどヒールで踏みにじられ、体がズタズタに成る程ムチで打たれた。そして生理を吸わされ、汚れた部分
を舐め奉仕させられる。だが、村上の仕事はこれで終わらなかった。ある時は顔面をピアノの椅子にされ叉、あ
る時は擬似ペニスを唾えさせられての局部奉仕…何よりも恐怖なのは連日連夜の人間便器としてオシッコとウン
コを飲み込まされる事だった。泣き叫ぶ村上に完全便器となる特別特訓が容赦なく続いていた
主演:浅野ナオミサーバントパンク受付役:藤井マミ村上
 
半年前に勤務していた会社からリストラされ退職し、退職金のみで食いつないで来た、うだつの上がらない中年
男性、村上はスポーツ新聞の三行広告で発見した'サーバントバンク'なる怪しげな人材派遣センターに登録。
ある日、事務所の女性から'仕事が入った'と呼び出され、仕事内容を聞かされた村上は唖然とした。その内容
は、現在アイドル的、人気の高い女子アナウンサー浅野ナオミのマンション住み込み奴隷というものだった。報
酬は月100万の半年契約、遊びが過ぎてサラ金にも借金のある村上は相手が超有名人、しかも大ファンとあって断
るすべもない所か、心なしワクワクしていた。だが、考えは甘かった。女性事務員から首輪をはめられ、浅野ナ
オミの住居へ…着いた途端に全身を束縛され全頭マスクまで装着されリビングに放置された。村上は白分の身の
危険を感じたのか、脱走を試みるが時既に遅しだった。女子アナ浅野は、ニュース番組のアイドル的な顔とは裏
腹に白宅では冷酷な真性S女性へと変貌した。仕事のストレスと生理が重なってか、脱走を発見された村上は穴
の空くほどヒールで踏みにじられ、体がズタズタに成る程ムチで打たれた。そして生理を吸わされ、汚れた部分
を舐め奉仕させられる。だが、村上の仕事はこれで終わらなかった。ある時は顔面をピアノの椅子にされ叉、あ
る時は擬似ペニスを唾えさせられての局部奉仕…何よりも恐怖なのは連日連夜の人間便器としてオシッコとウン
コを飲み込まされる事だった。泣き叫ぶ村上に完全便器となる特別特訓が容赦なく続いていた
主演:浅野ナオミサーバントパンク受付役:藤井マミ村上

Da geb ich Dir Recht!!!

Ach ja, wers nicht lesen kann, hier die Übersetzung (OK, ein wenig holprig aber mein Japanisch ist ein bisschen eingerostet...):

Wird aus der Umstrukturierung des Unternehmens, der sechs Monate gearbeitet vor zurückgezogen hatte, kam in Kuitsunai nur in Abfertigungen, im mittleren Alter, die nicht die Udatsu nicht erhöht
Männer, Murakami drei Zeilen in dem gefundenen fragwürdigen Personalzentrum registriert in der Werbung für Sportzeitung "Diener Bank zu sein.
Eines Tages rief von den Frauen des Amtes Arbeit eingegeben ", wurde Murakami sagte der Arbeitsinhalt war fassungslos. Sein Inhalt
Ist, Idol jetzt, war das beliebte weibliche Sprecher Asano Naomi Wohnung Live-Sklaven. Live Übertragung
Basierend Entschädigung ist der Mond eine halbe Million Jahresvertrag wird nur das Spiel von selbst Schuld an Sarah Gold Murakami es Gegner ist super Berühmtheit, noch ein großer Fan Querschnitts
Oder, wo es keine Rusube ist, war ich keinen Geist begeistert. Aber Gedanke war süß. Es passte den Kragen von einer Frau Schreiber, Asano Na
Omi zur Residenz von ... bis Zen'atama Maske wird den ganzen Körper so schnell gebunden, wie ich im Wohnzimmer gelassen angekommen angebracht ist. Murakami ist der einzige weiße wert
Haben Sie die Gefahr fühlen, war es schon zu spät, wenn es versucht zu entkommen. Frauen Ana Asano, wieder das Idol Gesicht des Nachrichtenprogramms
Es wurde in einem rücksichtslosen Eigen S Frauen in Shirotaku zu Bauch verwandelt. Oder überlappen Stress und Physiologie der Arbeit, Murakami Loch, das den Ausbruch entdeckt wurde
Trampled in der Ferse als die verfügbaren, wurde ich von der Peitsche Ausmaß getroffen, dass der Körper in Fetzen gemacht wird. Und es ist physiologisch, schmutzigen Teil gesaugt
Es ist erlaubt, Service zu lecken. Aber Murakamis Arbeit nicht mit diesem Zweck. Einige Zeit ist das Gesicht auf dem Stuhl des Klaviers Gabel, Oh
Pee und unten an der Pseudo-Penis als lokaler Service ... ist Tag und Nacht des menschlichen Urinal von Angst mehr als alles lassen wird Tsubae, wenn das
Es war zu co geschluckt werden. Spezielle spezielle Ausbildung war gnadenlos verfolgt worden, die eine hundertToilettenSchüssel geworden Murakami zu jammern
Darsteller: Asano Naomi Diener Punk akzeptierte die Rolle: Fujii Mami Murakami
 
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