TABUTHEMA: Vätergleichstellung-Kindesobsorge-Familienrecht !!!!

Sogar mit verjährter Vorstrafe darf man es dir nicht vorwerfen, ausser bei Sittlichkeitsverbrechen und sowas trau ich dir nicht zu. :shock:
und du glaubst wirklich, dass das so funktioniert? Gespeichert ist gespeichert, wurscht wielange das her ist. Nur offiziell im Strafregisterauszug darf es halt nicht drinnen stehen. Kennt man ja aus den Krimis, wenn man keine Spur hat, schauma amol wer wor denn da schon mal auffällig.
 
und du glaubst wirklich, dass das so funktioniert? Gespeichert ist gespeichert, wurscht wielange das her ist. Nur offiziell im Strafregisterauszug darf es halt nicht drinnen stehen. Kennt man ja aus den Krimis, wenn man keine Spur hat, schauma amol wer wor denn da schon mal auffällig.

Oba da @Mitglied #257177 is jo ka Massenmörder, sondern nur liebender Papa wie du auch! :shock:
 
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