Der Kommentar von
@Mitglied #708577 kann sich dann aber nur auf „besuchbar“ beziehen!
Denn, bezüglich „Hausbesuche“, da kann die Polizei nur „brausen gehen“!
Die können doch nicht kontrollieren, ob sie vielleicht die Freundin des Besuchten ist, oder wie stellst Du Dir das vor?
Außerdem denke ich, dass es nicht verboten ist, ein Mädel nach Hause, in die eigene Wohnung, zu bestellen!?
Man könnte ja z.B. auch „UNO UNO“ mit ihr spielen

Wer sollte das denn kontrollieren?