Dienstleistungen Diverses Kondompflicht für Freier ? Katastrophales SW-Service ! Neues Prostitutionsgesetz 01.07.2017 !!!

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Liebe EF - Gemeinde!


Wie sieht Ihr die Kondompflicht für Freier?

Ich war erst kürzlich in München und musste erschreckender Weise feststellen dass die Münchner SW´s ein katastrophales Service haben. Als ich die SW´s in München nach Naturfranzösisch fragte hat keine SW mehr mit mir weiter gesprochen; einfach schrecklich.

Die Bordelle sowie die SW´s verstecken sich hinter der Kondompflicht. Die Kondompflicht in Deutschland besagt nur die Verwendung von Kondomen bei Geschlechtsverkehr. Ich denke der Oralverkehr ist aber kein Geschlechtsverkehr. Wie sieht Ihr das?

Abgesehen davon bekommt man in Wie ein besseres Service als in München und um weniger Geld.


Liebe Grüße
Peter



PS.: Das neue Prostitutionsgesetz 01.07.2017 ist wirklich sehr kundenfeindlich. Hier werden die Freier mit bis zu 50.000 Euro bestraft wenn sie kein Kondom verwenden. Ein Irrsinn; der Kunde geht zu einer SW und muss für seinen Schutz bezahlen. In Wirklichkeit wäre aber die SW für den Schutz des Kunden verantwortlich. Der Freier kann nicht sicher sein ob die SW keine Krankheiten (HIV etc) hat weil es in Deutschland keine verpflichten Gesundenuntersuchungen wie in Österreich gibt.

Quelle: Kondompflicht – Wikipedia
 
Ein Irrsinn; der Kunde geht zu einer SW und muss für seinen Schutz bezahlen. In Wirklichkeit wäre aber die SW für den Schutz des Kunden verantwortlich. Der Freier kann nicht sicher sein ob die SW keine Krankheiten (HIV etc) hat weil es in Deutschland keine verpflichten Gesundenuntersuchungen wie in Österreich gibt.

was du dir zusammenreimst wenn der Tag lang ist ist schon sensationell.
 
Die Bordelle sowie die SW´s verstecken sich hinter der Kondompflicht. Die Kondompflicht in Deutschland besagt nur die Verwendung von Kondomen bei Geschlechtsverkehr. Ich denke der Oralverkehr ist aber kein Geschlechtsverkehr. Wie sieht Ihr das?
Der bayerische Gesetzgeber sieht es folgendermaßen:
Laut § 6 der Bayerischen Hygieneverordnung vom 01.06.2006 besteht für weibliche und männliche Prostituierte und deren Kunden Kondomzwang:
  • Weibliche und männliche Prostituierte und deren Kunden sind verpflichtet, beim Geschlechtsverkehr Kondome zu verwenden.
  • Die Verpflichtung zur Verwendung von Kondomen ist in Räumen, die zur Prostitution genutzt werden, durch einen deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt zu machen.
  • Oralverkehr gehört zum Geschlechtsverkehr und kann ungeschützt z.B. auch Hepatitis und Syphilis übertragen.
Eine regelmäßige freiwillige ärztliche Untersuchung - auch wenn es keine "Bockscheinpflicht" mehr gibt - hilft, die eigene Gesundheit, die der Angehörigen, der Kolleginnen, der Freier und deren Familien zu schützen. Sie garantiert aber nicht den Erhalt der Gesundheit - nur geschützter Verkehr mit Kondomen minimiert gesundheitliche Risiken!

Q: https://www.muenchen.de/rathaus/dam...a10a-a01a08ca7db6/Prostitutionsbroschuere.pdf
 
Ich bin da ein Bisschen zwiegespalten. Generellist es eine gute Maßnahmeum die Sexworker und auch Kunden zu schützen. Aber das sind alles erwachsene Menschen und dürfen ihren eigenen Kopf benützen. Somit bin ich gegen eine Pflicht. Auch wenn ich mir nicht erschließt, wie man eine Sexworkerin nur ohne Gummi ficken wollen kann. Aber jeden das seine.
 
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