(kfz)versicherungstechnische frage

Sein KFZ Haftpflichtversicherung MUSS dafür aufkommen, wenn er durch Verschulden (nicht ordnungsgemäßer Sicherung der Ladung) einem dritten Schaden zufügt. Diese Aussage kannst als richtig erklären lassen, da sie dir ein staatlich geprüfter Versicherungsfachmann gegeben hat.

seit wann werden versicherungskeilerfachmänner staatlich geprüft????

ich mein jetzt, außer von der finanz oder bei fahrlässiger krida :haha:
 
Sein KFZ Haftpflichtversicherung MUSS dafür aufkommen, wenn er durch Verschulden (nicht ordnungsgemäßer Sicherung der Ladung) einem dritten Schaden zufügt. Diese Aussage kannst als richtig erklären lassen, da sie dir ein staatlich geprüfter Versicherungsfachmann gegeben hat.
es geht net drum, ob oder ob net, aber die beweislast liegt leider beim geschädigten........oder willst jetzt das gegenteil behaupten..............

Siehe BGBl. II Nr. 15/2004, Verordnung der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Versicherungskaufmann/Versicherungskauffrau.

Gibt's irgendwas, für das es kein BGBl. gibt.........
 
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Gibt's irgendwas, für das es kein BGBl. gibt.........

Ja, die Gurkenkrümmung dürfte obsolet sein (oder wird es bald) ... und es hat offenbar noch nie gesetzliche Qualitätsregelungen über das "beste Stück" der Männer (Krümmung, Länge, Dicke, ...) gegeben ... eine Lücke der Gesetzgebung?
 
Ja, die Gurkenkrümmung dürfte obsolet sein (oder wird es bald) ... und es hat offenbar noch nie gesetzliche Qualitätsregelungen über das "beste Stück" der Männer (Krümmung, Länge, Dicke, ...) gegeben ... eine Lücke der Gesetzgebung?

des is nur weil die in brüssel so kleine haben :haha:
 
...ned weil mir derartiges passiert ist - sondern weils mich einfach interessiert. vielleicht gibts ja jemanden der da bescheid weiss...

ich bin heute hinter einem (offensichtlich mit schotter beladenen) lkw gefahren. auf der rückseite seiner ladefläche hatte er ein schild angebracht mit folgender aufschrift:

"bitte halten sie aus gründen ihrer sicherheit einen abstand ein. unsere versicherung zahlt nicht bei herabfallendem ladegut welches ihre windschutzscheibe beschädigt."

hallo? denk ich mir da. hat der fahrer sein ladegut nicht derart zu sichern, dass keine gefahr besteht es zu verlieren?

eine ähnliche problematik gibts ja im winter wo die lkw-fahrer abdeckplanen nicht oder nur halbherzig von eis und schnee befreien und du als hintermann auf der autobahn mitunter die volle ladung abbekommst...

wie isn das? netter versuch, aber ziemlich eindeutig - im fall des falles muss die versicherung sehr wohl blechen, oder droht mitunter ein mühsamer prozess?

natürlich muss er haften. allerdings muss man allenfalls ein mitverschulden einbeziehen, wenn man ned genügend sicherheitsabstand eingehalten hat.

ähnlich beim blumentopf der vom fensterbrett fällt: hier haftet auch der besitzer des blumentopfes.
 
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den spruch hat er sicherlich patentieren lassen.

jetzt werd ich nie wieder meine wurstsemmel mit gurkerl essen können ohne nicht an ihn denken zu müssen :haha:
 
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