Dienstleistungen Diverses Gewerbeschein für Erotikmassage !

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Gast

(Gelöschter Account)
Hallo !
Verfolge das Forum schon sehr lange !
Jetzt hoffe ich auf eure Hilfe wenn möglich !
Eine Freundin von mir hat ein Studio in OÖ ! Sie hat den gewerbeschein Hilfestellung zur Erreichung einer Körperlichen und energethischen ausgewogenheit ! letztes Jahr hat ein Konkurrenzunternehmen eine anonyme Anzeige wegen illegaler Prostitution gemacht obwohl nur Massagen angeboten werden.
Darauf hat sie einige Verwaltungstrafen bekommen welche bezahlt wurden .Jetzt hat sie ein Schreiben der Behörde bekommen das das Gewerbe entzogen wird.
Weis wer welches Gewerbe jetzt notwendig ist oder wo man sich erkundigen kann.
Alle Behörden haben bis Jetzt Gesagt das die Tantramassage Prostitution ist auch wenn kein sexueller Kontakt sattfindet.
Nun ist es aber so das 95 % aller Studios mit diesen Gewerbeschein arbeiten. Keiner spricht richtig aus.
Ich würde für Antworten sehr Dankbar sein !
 
als gewerbetreibende ist sie ja (zwangs)mitglied der handelskammer, und dort git es auf jedenfall auskunft.
LG T
 
Bei der Gewerbeanmeldung wurde von der WKO gesagt das alle Studios diesn Schein haben und das sicher in Ordnung ist !
Aber die BH und die Polizei sagt das das nicht so ist .
Außerdem ist nicht genau geregelt was man mit diesen Gewerbeschein alles tun darf und was nicht !.
 
@josef
versteh ich nicht ganz. denn so einfach ist es nicht jemanden seine gewerbeberechtigung zu entziehen. bin seit....... naja vielen jahren*g* selbstständig allerdings in anderem bereich. in letzter instanz kannst natürlich einen anwalt kontaktieren
die frage ist halt was versteht man unter massagen:)
LG T
 
Die Gewerberechtigung wird entzogen wegen aussübung illegaler Prostitution ! Sie hat damals aber nicgt gewusst das Massage Prostitution ist.
Dann würden aber der Grossteil der Erotikmassagestudios in Österreich
illegal sein .
Habe mir bereits die Liste aller Gewerbetreiben die dieses Gewerbe aussüben zugelegt um zu beweisen das nichts illegal war !
 
Geregelt ist das schon. Wollte gerade schauen aber die Seite von der WKO ist derzeit offline wegen Wartungsarbeiten. Auswendig weiss ich es leider auch nicht.
Darf ich mal fragen welche Gesellschaftsform das Studio ist?
 
Die Gewerberechtigung wird entzogen wegen aussübung illegaler Prostitution ! Sie hat damals aber nicgt gewusst das Massage Prostitution ist.
Dann würden aber der Grossteil der Erotikmassagestudios in Österreich
illegal sein .
Habe mir bereits die Liste aller Gewerbetreiben die dieses Gewerbe aussüben zugelegt um zu beweisen das nichts illegal war !

Naja mit der Liste wer das aller ausübt wirst nicht viel anfangen können. Es kommt drauf an welche Gewerbeberechtigung die haben.
 
bin keine juristin, denke da bist wirklich bei der kammer besser aufgehoben.
aber ist halt wieder typisch, man versucht das ganze zu legalisieren und schon ist man drinn in der amtsschimmelfalle:)
 
Dass es alle tun und - sofern jemand nicht erwischt wird - keine Konsequenzen hat, hilft dir vor Gericht überhaupt nichts. Das Gericht interessiert sich nicht dafür, ob es da draussen 1000 andere Massagesalons gibt, die sogesehen ebenfalls illegal sind, sondern in diesem Moment nur für deinen Fall.
Eigentlich sehe ich 2 Möglichkeiten: einen anderen Gewerbeschein dieser Richtung (grundsätzlich gilt in Österreich Gewerbefreiheit, d. h. man kann jedes nicht-geregelte Gewerbe frei anmelden, auch neue Gewerbe erfinden) oder einen Pro-Forma-Gewerbeberechtigten - soll Firmen geben, die so etwas vermitteln.
Warum googelst du nicht bei google.at unter +freies gewerbe +geregeltes gewerbe + gewerbeschein etc. ?
 
Neue Gewerbe erfinden ?
Heist das das man zum Beispiel das man zum Beispiel das Gewerbe Tantramassage anmeldet obwohl es diese nicht gibt !
 
Stimmt nur ist Massage ein reglementiertes Gewerbe!

Dafür brauchst im Normalfall einen Befähigungsnachweis um den Gewerbeschein zu bekommen. Dann, je nach Gesellschaftsform einen gewerberechtlichen und einen handelsrechtlichen Geschäftsführer.
Ist das Studio ein Einzelunternehmen oder eine Gesellschaft?
 
So, ich hab mir jetzt mal einen Auszug aus der Gewerbeordnung besorgt. Da steht folgendes:
Befähigungsnachweis
Voraussetzung für die Ausübung von reglementierten Gewerben ist der Nachweis der Befähigung.

Der Befähigungsnachweis umfasst die notwendigen fachlichen und kaufmännischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen, um das Gewerbe selbständig ausführen zu können.

Die verschiedenen Novellen der Gewerbeordnung in den letzten Jahren haben die Anzahl der reglementierten Gewerbe laufend verringert. Zuletzt wurde mit der GewO-Novelle 2002 das Handelsgewerbe zum freien Gewerbe.


Aufgrund der gesetzlichen Regelungen kann zwischen regulären und individuellen Befähigungsnachweisen unterschieden werden.

Die regulären Befähigungsnachweise wurden in Verordnungen des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit festgelegt.

HINWEIS: Bei einigen Gewerben reicht die Befähigungsprüfung alleine nicht aus. Damit die Zugangsvoraussetzungen zur Gänze erfüllt werden, ist zusätzlich eine bestimmte Ausbildung und/oder Berufspraxis zu absolvieren (zB Baumeister, Immobilientreuhänder, Massage, Sicherheitsgewerbe, Technische Büros, Vermögensberatung, Zimmermeister).

Rechtsquelle: § 18 GewO 1994

 
Die Studioform ist ein Einzelunternehmen !

Erotikmassage kann kein reglemzierte Gewerbe sein da es das ja gar nicht gibt ?

Sollte sie das Gewerbe einfach sanfte Berührung nennen !
 
Die anderen Betreiber haben mit ziemlicher Sicherheit den Befähigungsnachweis erbracht und somit den Gewerbeschein für die Massage im allgemeinen. Wie weit diese sich erstreckt kann ich dir jetzt aus dem Stegreif nicht sagen aber ich kann mich darüber gerne informieren. Gewerbeordnungen liegen bei mir im Büro auf. Es kann sein das die Konkurrenz annimmt das für euer Studio nicht die Erforderliche Berechtigung vorliegt und deshalb die Anzeige erstattet hat.

Der Befähigungsnachweis umfasst die notwendigen fachlichen und kaufmännischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen, um das Gewerbe selbständig ausführen zu können

Wenn man das nicht kann bzw. hat, dann kann das Gewerbe eingeschränkt werden, zb. nur auf klassische Massage. Dann darf auch nur diese ausgeübt werden!
 
Möchte auch sagen das das Verfahren vom Gericht eingestellt wurde .
Sie hat aber nur das Problem mit der Gewerbebehörde
 
Möchte auch sagen das das Verfahren vom Gericht eingestellt wurde .
Sie hat aber nur das Problem mit der Gewerbebehörde

Ja und das lässt mich daraus schliessen das eben nicht die Voraussetzungen für das Massage Gewerbe vorhanden sind. Siehe oben, Gewerbeordnung! Prüfungen bzw. Berufspraxis....
Somit kann das natürlich Probleme geben mit der Gewerbebehörde, weil das Gewerbe dann nicht ausgeübt werden darf!
 
Das Gewerbe Hilfestellung zur erreichung einer körperlichen und energethischen Ausgewogenheit ist aber ein freies Gewerbe !
Warum soll mann das nicht aussüben dürfen !
 
laut Gewerbeordnung ist das ein freies Gewerbe, stimmt aber ausüben darf man da nur:

Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit:
- mittels der Methode von Dr. Bach
- mittels Biofeedback oder Bioresonanz
- mittels Auswahl von Farben
- mittels Auswahl von Düften
- mittels Auswahl von Lichtquellen
- mittesl Auswahl von Aromastoffen
- mittels Auswahl von Edelsteinen
- mittels Auswahl von Musik
- unter Anwendung kinesiologischer Methoden
- mittels Interpretation der Aura
- mittels Magnetfeldanwendung
- durch sanfte Berührung des Körpers bzw. gezieltes Auflegen der Hände an
bestimmten Körperstellen
- mittels Cranio Sacral Balancing

Alles was das überschreitet, fällt unter das normale Masseur Gewerbe und dafür brauchst den Befähigungsnachweis!
 
Was heisst durch sanftes Auflegen der Hände ! an bestimmten Körperstellen !
genau darum gehtds eigentlich keiner kann sagen wie das gemeint ist !
 
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