Straßenstrich Erstes Mal Straßenstrich - Unklarheiten

Mitglied #746590

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Hallo zusammen,

ich habe in letzter Zeit darüber nachgedacht, einmal den Straßenstrich in der Brunnerstraße auszuprobieren.

Mich würde interessieren, mit welchen Preisen man dort ungefähr rechnen muss und wie das Ganze normalerweise abläuft.

Ist es besser, mit dem Auto hinzufahren, oder sollte man das lieber lassen?

Gibt es dort eigentlich Polizei-Kontrollen oder Videoüberwachung? Kann man da irgendwie Ärger bekommen, wenn man angehalten wird?

Gibt es sonst noch etwas, das man vorher wissen oder beachten sollte?

Danke im Voraus :)
 
Zu den Preisen blätter ein bisschen im Brunnerstrassen-Thread oder lass dir von Berufeneren die Info geben.

Mit dem Auto hinzufahren ist meines Erachtens kein Risiko. Irgendwann lasst es dann stehen und führst die Verhandlung eh zu Fuß.
Curb Crawling (das am Gehsteig entlangfahren und schauen) ist in Ö kein Vergehen an sich, außer du behinderst dadurch den (Straßen-)Verkehr.
Dein Aufenthalt dort ist legal, jener der Damen zum Anbahnen auch (das ist eben die österreichweit einzigartige Wiener Spezialität des Straßenstrichs). Die Ausführung/Verrichtung im blickdichten Van ist Grauzone und nicht Bestandteil etwaiger Kontrollen. Kontrollen beziehen sich auf die grüne Karte (und eventuell den Aufenthaltsstatus) der Mädchen und (sehr oft schikanös!) auf die "Verkehrstüchtigkeit" des Lieferwagens.

Die Verrichtung im nicht völlig uneinsehbaren Auto (also zB in deinem PKW) ist nicht gestattet, weder auf öffentlichem Grund noch auf Privatgrund ohne ausdrückliche Genehmigung. Auf den angrenzenden schattigen Wegen (hinterm Würstelstand) wird kontrolliert. Üblicherweise klettert man also zu ihr in den Bus. Eher theoretisch ist die Möglichkeit, mit ihr zu Dir nach Haus oder in ein Hotel zu fahren. Das kostet sie schon sehr viel Zeit.

Im WPG gibt es ganz wenig, wofür Freier bestraft werden können: das Ansprechen von SW außerhalb von Prost-Lokalen und von erlaubten Zonen für Straßenprostitution sowie die Kontaktaufnahme in nicht lizenzierten Lokalen (aber nur wenn daran erkennbar, dass kein Straßenzugang besteht - da fallen auch Wohnungen darunter) oder in Bahnhöfen/Stationsgebäuden. Weder eine fehlende Genehmigung eines Lokals mit direktem Straßenzugang (aus anderen Gründen) noch das Fehlen der grünen Karte oder ein zu junges Alter der SW ist (nach WPG) dem Freier anzulasten.
 
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@Mitglied #738876 Ich hab im Internet und auch hier im Forum schon viele blöde Antworten auf Fragen von Neuligen gelesen, aber das war mal ein echt toller Beitrag, damit kann man was anfangen. Danke für die Mühe.

Das wollte ich hier einfach Mal loswerden. 👍

@Mitglied #746590

Jetzt steht einem Besuch nichts mehr im Wege. Und ich hoffe du Teilst deine Erfahrungen in einem Bericht, den davon lebt so ein Forum. Viel Spaß
 
Ich hab im Internet und auch hier im Forum schon viele blöde Antworten auf Fragen von Neuligen gelesen, aber das war mal ein echt toller Beitrag, damit kann man was anfangen. Danke für die Mühe.
Thanks for the flowers.
Der Fragesteller kommt mir nicht echt unbeleckt sondern etwas strange vor (siehe seine bisherigen drei Postings). Deshalb hab ich zu seiner Frage zu den Laufhäusern nicht meine (an und für sich fertig in der Lade liegende) Antwort geschickt.
 
Was ist eine unbeleckte Person und wie unterscheidet sie sich von einer Beleckten?

Bedeutungsverwandte Ausdrücke​


neu · unbedarft · unbewandert · unerfahrengrün hinter den Ohren ugs., fig. · jungsch ugs., berlinerisch · muss sich noch die Hörner abstoßen ugs., fig. · noch feucht hinter den Ohren ugs., fig. · unbeleckt ugs. · unbeschlagen ugs.


ahnungslos · ignorant · unaufgeklärt · unbedarft · unbewandert · uninformiert · unwissend ● unbeleckt (von) ugs.

Weiters, der TE hat inklusive dieses Threads erst 2 Posts, wie kommst du auf bisher 3?
Ein Drittel seiner Beiträge ist ihm offenbar bereits gelöscht worden.
 
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