Möglicherweise habe ich mich da etwas missverständlich ausgedrückt.
1) Natürlich ist klar, daß wenn irgendwo ein Schild hängt "Fotografieren verboten", man dort nicht fotografieren darf. Aber wir alle dürfen vieles nicht und tun's manchmal trotzdem.
2) Das "Recht am eigenen Bild" gilt nur für Veröffentlichungen. Das blose anfertigen von Bildern ist nur in speziellen Fällen verboten. Wobei der Fall Peep Show, in dem es zwar einerseits um den Intimbereich geht, aber andererseits (auch wenns PeepShow heist) nicht von heimlichem Beobachten ausgegangen werden kann, rechtlich sicher interessant wäre. Aber da ich kein Jurist bin wage ich da keine nähere Beurteilung.
3) Mit vertretbarem Aufwand ist kein qualitativ ansprechendes Bild erreichbar. Irgendeine Abbildung (verrauscht, grobkörnig, unscharf, unterbelichtet, schlecht ausgeleuchtet, ...) kann man immer machen. Aber was hab ich dann davon und in manchen PeepShows ist es teilweise so finster, daß ich nicht mal mit freiem Auge alle sehe.