Einsatzfahrzeug, Weg freimachen

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(Gelöschter Account)
Führerscheinprüfung ist lange her, außerdem bin ich mir ziemlich sicher, dass das nicht gesagt wurde.

Also, vor roter Ampel, hinter einem ein Einsatzfahrzeug mit Licht. Muss ich den Weg freimachen oder erst, wenn die Sirene an ist?
 
§ 2 /25 StVO
Ein Einsatzfahrzeug ist ein Fahrzeug, das auf Grund kraftfahrrechtlicher Vorschriften als Warnzeichen blaues Licht und Schallzeichen mit Aufeinanderfolge verschieden hoher Töne führt, für die Dauer der Verwendung eines dieser Signale.

hoffe das beantwortet deine frage. ;)
 
Also, vor roter Ampel, hinter einem ein Einsatzfahrzeug mit Licht. Muss ich den Weg freimachen oder erst, wenn die Sirene an ist?

:lehrer: Allererste Regel wenn'st wo a Blaulicht siehst ... flüchten!!! Es könnten ja die Bullen sein und dich meinen. (Ausser es ist a grosses rotes Auto, dann nachfahren, weil da gibt's sicher irgendwo a lässige Feuersbrunst zu sehen.)

Vom rechtlichen her schliess ich mich Badwolf an. Ergänzend noch dazu ... Bin selber vor Jahren beim Roten Kreuz gefahren. Dankbar waren wir ...

  • wenn die Autofahrer eine "Gasse" frei gemacht haben.
  • das sie, wenn wir hinter ihnen waren nicht abgebremst sondern beschleunigt haben und wenn's dann möglich war zur Seite gefahren sind.
  • wenn's irgendwo wegen uns am Rand angehalten haben, Blinker rechts gegeben haben und auf der Bremse geblieben sind das man die Bremslichter sieht.
  • wenn's den Pannenstreifen nicht verstopft haben
  • (Und da wir vom Roten Kreuz ja g'scherte Niederösterreicher waren, zeigt haben wir es Spital finden wann wir uns verfahren haben ... :))
 
Die Frage war FREIMACHEN .... was ein Einsatzfahrzeug (und wann ein Einsatzfahrzeuf zum solchen wird - weil eine Feuerwehr ohne eingeschaltenem Blaulicht ist nur ein rotes Auto) ist und die zugehörigen Vorrangregeln sollten ja bekannt sein.

Das Freimachen oder Ausweichen wird nicht so genau definiert sein - weil wenn ich das erste Auto an der roten Ampel bin und das zb eine Seitengasse zu einer Hauptstraße wäre ... würde ich sicher nicht in den Kreuzungsbereich einfahren ...

Oder ?
 
Führerscheinprüfung ist lange her, außerdem bin ich mir ziemlich sicher, dass das nicht gesagt wurde.

Also, vor roter Ampel, hinter einem ein Einsatzfahrzeug mit Licht. Muss ich den Weg freimachen oder erst, wenn die Sirene an ist?
blaulicht oder sirene machens zum einsatzfahrzeug und spätestens wennst selber mal drinnen liegst und der fahrer es deinetwegen eillig hat wirst du dir die frage nimmer stellen ;)
 
Die Frage kam auf, weil gestern bei einer roten Ampel (nicht auf meiner Kreuzung) ein Auto davor stand und die Polizei mit Blaulicht dahinter, aber ohne Sirene. Der Vordermann hat abgewartet bis es grün war und die Polizei hat auch gewartet ohne Anzeichen zu geben, dass sie unbedingt fahren wollen, also erst bei grün.
Deswegen dachte ich, Blaulicht bedeutet im Einsatz (vielleicht haben sie wen drin und müssen das Licht einschalten), aber nicht in Zeitnot (Sirene).
 
sobald eines von 2 im einsatz ist, spricht man vom einsatz fahrzeugen. soweit ich weis, darf ein einsatzfahrzeug auch bei rot nicht über die kreuzung fahren, und wenn, dann nur mit äussester vorsicht
 
Deswegen dachte ich, Blaulicht bedeutet im Einsatz (vielleicht haben sie wen drin und müssen das Licht einschalten), aber nicht in Zeitnot (Sirene).

Das kannst nicht generell so sagen. Im Rettungsdienst versucht man - beim Transport eines Patienten - das Folgetonhorn möglichst wenig einzusetzen um eine zusätzliche emotionale Belastung für den Patienten zu vermeiden (gilt vor allem für cardiale Notfälle).

Wenn die Polizei die Kreuzung bei Rotlicht hätte überqueren wollen, hätte sie sich schon akustisch bemerkbar gemacht. Die Verwendung des Blaulichtes ist an eine "dringende Hilfeleistung" gebunden. (und an Sonderaufgaben wie z.B. die Absicherung von Unfallstellen, Sondertransporten etc.). Bis in die Achtzigerjahre verwendete übrigens die Wiener Rettung auch bei Krankentransporten (auch Heimtransporten) generell das Blaulicht, die Stadt Wien als Träger der Wiener Rettung hatte keine (Haftpflicht)Versicherung für ihre Fahrzeuge abgeschlossen und so wurden ua bei Unfällen durch die Verwendung des Blaulichtes Kosten gespart. Diese Unsitte war allerdings ab einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr haltbar .........
 
Führerscheinprüfung ist lange her, außerdem bin ich mir ziemlich sicher, dass das nicht gesagt wurde.

Also, vor roter Ampel, hinter einem ein Einsatzfahrzeug mit Licht. Muss ich den Weg freimachen oder erst, wenn die Sirene an ist?

Also wenn kein Blaulicht und/oder Sirene an ist sind die egal ob Feuerwehr Rettung oder Polizei ganz gewöhnliche Teilnehmer im Strassenverkehr. Wenn allerdings ein Blaulicht an ist musst du den weg freimachen wenn es möglich ist. Manchmal ist aber der Blaulichteinsatz nicht immer ein Einsatz. Manchmal ist das ein schmäh damit die schneller zum Stützpunkt zur Kaffeesiederei kommen oder wenn die einen Hunger haben und zum Mäci wollen. Des musst aber mal beweisen.Hab des mal vor einigen Jahren erlebt. Hinter mir die Polizei mit Blaulicht. Ich fahr auf die Seite und plötzlich waren die im McDrive drinnen und haben so getan wie wenn nichst gewesen wäre. Hoffentlich blieb ihnen ein Bissen im Hals stecken
 
sobald eines von 2 im einsatz ist, spricht man vom einsatz fahrzeugen. soweit ich weis, darf ein einsatzfahrzeug auch bei rot nicht über die kreuzung fahren, und wenn, dann nur mit äussester vorsicht

Na, automatisch darfs bei rot nicht fahren, aber anhalten, schauen, wenn sonst niemand kommt oder der Querverkehr stehenbeilbt, dann darf das Einsatzfahrzeug fahren. Wenn ich der erste bei der Ampel bin und hinter mir Blaulicht, dann fahre ich sehr wohl zur Seite, und wenns auch nur schräg vor den linken oder rechten Nachbarn ist. Bin auch schon vor der Feuerwehr in einer verbauten Strasse ohne Ausweichmöglichkeit mit fast 100 km/h durch die Stadt gefahren. Bei der nächsten möglichkeit ausweichen, und gut ist es! :lehrer:
 
Also ich lass mich vom Blaulicht allein nicht beeindrucken!
Wenns die Sirene anmachen flüchte ich, d.h. ich fahr auch in die Kreuzung ein und mach soviel Platz dass vorbeikommen!
Sonst fahrens ja auch einfach so mal mitn Licht am Dachl die "Hunde" die ...
d.h. Ampel is Rot, Blaulicht ein - über die Kreuzung drüber - Blaulicht wieder aus ???
Das is net der Sinn dieser Anlage am Dach!

GLG Sockeee
 
Also ich lass mich vom Blaulicht allein nicht beeindrucken!
Wenns die Sirene anmachen flüchte ich, d.h. ich fahr auch in die Kreuzung ein und mach soviel Platz dass vorbeikommen!
Sonst fahrens ja auch einfach so mal mitn Licht am Dachl die "Hunde" die ...
d.h. Ampel is Rot, Blaulicht ein - über die Kreuzung drüber - Blaulicht wieder aus ???
Das is net der Sinn dieser Anlage am Dach!

GLG Sockeee


Manche nützen das voll aus das sie ein Tatü Tata am Dachl haben. Des sand die schlimmsten.
 
Bin auch schon vor der Feuerwehr in einer verbauten Strasse ohne Ausweichmöglichkeit mit fast 100 km/h durch die Stadt gefahren.
Da hast aber Glück g'habt, dass da g'rad kein Radar war - weil wie hättest das nachher beweisen können, wenn vielleicht nur dein Auto am Foto (mit 100 km/h im Stadtgebiet vorbeirasend :shock:) zu sehen gewesen wäre... :hmm:

(Aber abgesehen davon hättest du ja in dem Fall auch kaum eine andere Möglichkeit gehabt.)
 
Da hast aber Glück g'habt, dass da g'rad kein Radar war - weil wie hättest das nachher beweisen können, wenn vielleicht nur dein Auto am Foto (mit 100 km/h im Stadtgebiet vorbeirasend :shock:) zu sehen gewesen wäre... :hmm:

(Aber abgesehen davon hättest du ja in dem Fall auch kaum eine andere Möglichkeit gehabt.)


Naja, am ersten Foto ich, am 2. Foto die Feuerwehr.
 
du must nur den weg freimachen, wenn folgetonhorn UND blaulicht eingeschaltet ist. Mache gerade den "E zu B-Führerschein " nach, daher weiß ich es auch von den prüfungsfragen.
 
du must nur den weg freimachen, wenn folgetonhorn UND blaulicht eingeschaltet ist. Mache gerade den "E zu B-Führerschein " nach, daher weiß ich es auch von den prüfungsfragen.

Na dann viel Spass beim Prüfungsdurchfaller falls die Frage kommt ... :mrgreen:

Ein Einsatzfahrzeug ist nur dann ein Einsatzfahrzeug im Sinne der StVO und des KFG, wenn und solange es Blaulicht und/oder Folgetonhorn führt und verwendet (§ 2 Abs 1 Z 25 StVO). Welches der beiden Warnzeichen oder ob beide zusammen verwendet werden, hängt vom Einzelfall ab

http://www.arboe.at/2262.html
 
Das kannst nicht generell so sagen. Im Rettungsdienst versucht man - beim Transport eines Patienten - das Folgetonhorn möglichst wenig einzusetzen um eine zusätzliche emotionale Belastung für den Patienten zu vermeiden (gilt vor allem für cardiale Notfälle).

Da stimme ich Dir nur bedingt zu. Ein cardialer Notfall wird mit hoher Wahrscheinlichkeit (analgo)sediert werden (mit Morphium und/oder Benzos) um adrenerge Reize auszuschalten. Wennst mit an Herzinfarktpatienten ohne Folgetonhorn in der Rushhour quer durch Wien fährst zum diensthabenden Katheterzentrum, na dann gute Nacht.


Wenn die Polizei die Kreuzung bei Rotlicht hätte überqueren wollen, hätte sie sich schon akustisch bemerkbar gemacht. Die Verwendung des Blaulichtes ist an eine "dringende Hilfeleistung" gebunden. (und an Sonderaufgaben wie z.B. die Absicherung von Unfallstellen, Sondertransporten etc.). Bis in die Achtzigerjahre verwendete übrigens die Wiener Rettung auch bei Krankentransporten (auch Heimtransporten) generell das Blaulicht, die Stadt Wien als Träger der Wiener Rettung hatte keine (Haftpflicht)Versicherung für ihre Fahrzeuge abgeschlossen und so wurden ua bei Unfällen durch die Verwendung des Blaulichtes Kosten gespart. Diese Unsitte war allerdings ab einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr haltbar .........


Letztens sehe ich einen KTW vom Grünen Kreuz mit vermutlich 18 jährigem Zivi am Steuer mit Blaulicht und Sirene um die Kurve heizen, und der bringt die alte Omi zum Kontrolltermin in die Ambulanz :roll:.
Und die Wiener Rettung macht keine Krankentransporte mehr, obwohl sehr viele Einsätzt von der Dringlichkeit an Krankentransporte erinnern.

lgph
 
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