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gibt es Erfahrungen oder nähere Infos zu dieser Dame? inseriert im Smarcafe, Webseite ist http://www.domina-wien.com.
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schließe mich der Frage an, "Service" klingt durchaus ansprechend, meine e-mail Anfrage ob Sie auch ausschließlich Bizarrservicegibt es Erfahrungen oder nähere Infos zu dieser Dame? inseriert im Smarcafe, Webseite ist http://www.domina-wien.com.
bzw. dürfte sie lt. smartcafe dzt. auch mit madame helena die ich aber nicht kenne zusammenarbeiten.
mfg
martin
ist anscheinend wieder im studio sanders
Würde gern wissen ob das die selbe Dame ist die als Lady casandra cardinale im studio bei Madame Sanders gearbeitet hat?
was mich in diesem zusammenhang interessieren würde: werden von behörden eigentlich die sanitären umstände bei dominas, die kliniksession anbieten, überprüft?
Wenn Du es anregst, sicher ..
Allerdings, wenn man eh schon weiß, daß es in einer Räumlichkeit net sauber ist, warum geht man dann wieder hin?
ich tu gar nix anregen, aber trotzdem finde ich Kliniksex problematisch, da es defacto keine Überprüfung der hygienischen Zustände gibt, weshalb die Ausübung dieses Fetisch mit sehr hohen Risken verbunden ist.
Der Konsument ist leider nicht mündig ist, insbesondere wenn es um die Triebbefriedigung geht. Nicht umsonst gibt es ein KonsumentschutzG :
das verstehe ich aber nicht ganz: das ganze ist doch ein bordell und die damen müssen sich regelmäßigen untersuchungen unterziehen, weshalb die örtlichkeit den behörden schon bekannt sein sollte. und wenn die örtlichkeit bekannt ist, wird sie wohl auch überprüft werden, wie dir laufhausbesitzer sicherlich bestätigen können.Wenn die Behörde nix vom hygienischen Zustand weiß, kann sie auch net überprüfen. Ist ja kein Restaurant, wo periodisch überprüft wird.
Dann ist DER Konsument selber schuld. Wenn ich in ein Studio komm und dort ist die Hygiene net so, wie ich will, dann kann es 1000 mal um "Tiefenbefriedigung" gehen, so schnell kann die Dame des Hauses/der/die VeranstalterIn gar net schauen, daß ich wieder draußen bin ...
das verstehe ich aber nicht ganz: das ganze ist doch ein bordell und die damen müssen sich regelmäßigen untersuchungen unterziehen, weshalb die örtlichkeit den behörden schon bekannt sein sollte. und wenn die örtlichkeit bekannt ist, wird sie wohl auch überprüft werden, wie dir laufhausbesitzer sicherlich bestätigen können.
das kann man nicht so sagen: nach deiner argumentation dürfte es bei verschiedenen Vertragsarten für konsumenten kein Rücktrittsrecht geben, denn warum unterschreibt er etwas, was er gar nicht will.
Du schmeißt zwei verschiedene Sachen zusammen - die gesundheitspolizeilichen Überprüfungen vulgo "Deckl" samt den dran hängenden gewerberechtlichen und fremdenpolizeilichen Regelungen (wobei, wenn ich mich richtig erinnere, es da Änderungen gegeben hat - dazu können Profidamen sicherlich besser Auskunft geben) - die betreffen den "Mensch" Sexworker - und die Überpüfungen von sanitätspolizeilichen Mißständen, die das Gesundheitsamt durchführt - die betreffen die Einrichtungen. Die kommen in Bordelle/Dominastudios sicherlich net regelmäßig, sondern nur, wenn eine Anzeige gemacht wird.
Ein Rücktrittsrecht bei sexuellen Dienstleistungen gibts net, da die Leistung an sich in Österreich noch immer als sittenwidrig eingestuft wird und somit rechtlich kein Vertrag zu stande kommt.
Und abgesehen davon - nur weil es ein rechtliches Fangnet gibt, heißt das net, daß man das Hirn ausschalten soll. Hepatitis oder ein Tripper oder ein Pilz ist schnell eingefangen, kann man sich alles ersparen ...
Wenn die Behörde nix vom hygienischen Zustand weiß, kann sie auch net überprüfen. Ist ja kein Restaurant, wo periodisch überprüft wird.
Dann ist DER Konsument selber schuld. Wenn ich in ein Studio komm und dort ist die Hygiene net so, wie ich will, dann kann es 1000 mal um "Tiefenbefriedigung" gehen, so schnell kann die Dame des Hauses/der/die VeranstalterIn gar net schauen, daß ich wieder draußen bin ...
Ein Rücktrittsrecht bei sexuellen Dienstleistungen gibts net, da die Leistung an sich in Österreich noch immer als sittenwidrig eingestuft wird und somit rechtlich kein Vertrag zu stande kommt.
Und abgesehen davon - nur weil es ein rechtliches Fangnet gibt, heißt das net, daß man das Hirn ausschalten soll. Hepatitis oder ein Tripper oder ein Pilz ist schnell eingefangen, kann man sich alles ersparen ...
Licht am Ende des Tunnels - siehe 3Ob45/12g
Beste Grüße
sub-total
mir ist schon klar, dass trotz der zitierten Jud kein Vertragsverhältnis mit Prostitutierten zustande kommt.Ein Rücktrittsrecht bei sexuellen Dienstleistungen gibts net, da die Leistung an sich in Österreich noch immer als sittenwidrig eingestuft wird und somit rechtlich kein Vertrag zu stande kommt.
das kann man nicht so sagen: nach deiner argumentation dürfte es bei verschiedenen Vertragsarten für konsumenten kein Rücktrittsrecht geben, denn warum unterschreibt er etwas, was er gar nicht will.
Dann ist DER Konsument selber schuld. Wenn ich in ein Studio komm und dort ist die Hygiene net so, wie ich will, dann kann es 1000 mal um "Tiefenbefriedigung" gehen, so schnell kann die Dame des Hauses/der/die VeranstalterIn gar net schauen, daß ich wieder draußen bin ...
Nur darfst Du von einem Besucher - der gerade im Bezug auf Klinikpraktiken und Reinigungsmöglichkeiten ein Laie ist, nicht erwarten, dass er weiß, wie es gemacht werden muss.
Außerdem bin ich der Meinung, wenn ich (viel) Geld für eine Session bezahle, dann darf von dem Besucher nicht auch noch erwartet werden, dass er während einer Session permanent aufpasst, ob alles sach- & fachgerecht angewendet wird. Das sollte man als selbstverständlich erachten können. Wie sonst könnte er sich fallen lassen ...
Leider trauen sich auch viele Männer nicht, einfach zu gehen, wenn ihr Bauchgefühl sagt, das passt nicht (für mich). Und oft ist es ja auch so, dass in Studios/bei Damen gleich mal das Geld kassiert wird. Erst dann gibt es ein Vorgespräch. Dann trauen sich viele Männer natürlich nimmer zu sagen, dass sie lieber wieder gehen möchten und ihr Geld gern zurück haben wollen.
Deshalb trete ich auf für eine Anerkennung des Vertragsverhältnisses ein, um dann in der Folge spezielle Schutzvorschriften für Konsumenten von Prostituierten zu schaffen.