Dienstleistungen Diverses Flat rate

War eigentlich irgendwer von den Diskussionsteilnehmern schon mal vor Ort???
Hier geht es um Flatrate allgemein oder warum sollte das Donaudolls 2 Threads haben? ;)

Damit deine Neugier (zumindest teilweise) befriedigt ist:
Ich kenne das DD von einem einmaligem Besuch von innen.
War lange vor dem Betreiberwechsel
 
Ich frage mich nur warum das rechtlich offensichtlich nicht möglich ist ein "red rooms" zu eröffnen!

§ 216. (1) Wer mit dem Vorsatz, sich aus der Prostitution einer anderen Person eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, diese Person ausnützt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

(2) Wer mit dem Vorsatz, sich aus der Prostitution einer anderen Person eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, diese Person ausbeutet, sie einschüchtert, ihr die Bedingungen der Ausübung der Prostitution vorschreibt oder mehrere solche Personen zugleich ausnützt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(3) Wer die Tat (Abs. 1 und 2) als Mitglied einer kriminellen Vereinigung begeht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

(4) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren ist auch zu bestrafen, wer durch Einschüchterung eine Person davon abhält, die Prostitution aufzugeben.

Wenn sich 2 Unternehmer (Betreiber+ SW ) zur Zusammenarbeit entschließen, also der Betreiber die Lokalität und die Verpflegung zur Verfügung stellt und die SW ihre Arbeitskraft und dann die Einnahmen teilen dann verstößt das mMn nicht gegen § 216 STGB!
Vielleicht kann mir pedro oder red rooms erklären woran es hapert bzw Zweiter sagen warum man dann nicht ein paar Kilometer weiter nach Passau oder so geht wenns in Schärding nicht möglich ist!?
 
Zuletzt bearbeitet:
bei allem respekt aber das stgb besteht nicht nur aus einem paragraph .

Wenn schon Klugscheißen dann richtig. Schreibe wenigstens, dass auch andere (Landes)Gesetze und Verordnungen relevant sein können. Aber im STGB ist für die "klassische Prostitution" § 216 einschlägig!
§ 215 (gegen das ins Geschäft bringen) hat mit dem Betreiben eines Clubs nichts unmittelbar zu tun.
und auch §§ 215a und 217 (schützen Minderjährige und verbieten Menschenhandel) haben nicht unbedingt was mit der "Allgemeinen Zulässigkeit" einer Flatrate zu tun.
Ich ärgere mich gerade über mich selbst, dass ich mir das antue auf dich mit deinem Achtelwissen überhaupt noch einzugehen :mauer:
 
Ich ärgere mich gerade über mich selbst, dass ich mir das antue auf dich mit deinem Achtelwissen überhaupt noch einzugehen

ja ärger dich nur .. die welt besteht nicht aus dem § 216 - denkst die erkennen die Zusammenhänge nicht mehr ???
 
also ich find die idee mit den farbbändern grenzgenial , spart man sich das dumme gelabere mit den vollidioten die in so einen club gehen
 
zumindest müssen die wissen was 'Band' bedeutet . aber sprechverbot haben die dort nicht …
 
naja was soll das sonst sein wenn man die damen mit bändern bezahlt ???? beziehungsweise die betreiber .................
 
Zurück
Oben